Viele wichtige Entscheidungen, die die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Verbraucher:innen betreffen werden in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung entschieden. Im Gesundheitsbereich ist das allen voran im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Patienten- und Verbraucherinteressen sind in diesen Gremien zwar vertreten, verglichen mit den anderen Gruppen – Krankenkassen und Leistungserbringern – sind sie aber in hohem Maße strukturell unterlegen.
Auch in der Pflege wurden erste gesetzgeberische Schritte unternommen die Beteiligung der Interessensverbände pflegebedürftiger und behinderter Menschen in Fragen der Pflege-Selbstverwaltung stärker zu berücksichtigen.
Dazu gehören im Qualitätsausschuss Pflege gegenwärtig das Recht zur schriftlichen und mündlichen Mitberatung, ein Anwesenheitsrecht bei Beschlussfassungen und die Schaffung eines Antragsrechts.
Zweifelsohne sind diese Regelungen ein wichtiger und begrüßenswerter Schritt, wenn es um die Einbeziehung der Interessenverbände der betroffenen Menschen auf Bundesebene geht. Die bisherigen Regelungen sind allerdings nicht zufriedenstellend um die Rechte Pflegebedürftiger und behinderter Menschen ausreichend in allen Strukturen einzubringen.
Der vzbv fordert
- rechtliche und strukturelle Stärkung der Organisationen, die die Rechte von Patient:innen und Verbraucher:innen in G-BA vertreten.
- für die Pflegemitwirkung auf Bundesebene eine Stabsstelle, die die Arbeit der Interessensverbände inhaltlich und organisatorisch unterstützt.
- ein Stimmrecht in Verfahrensfragen für Verbandsvertreter:innn im Qualitätsausschuss Pflege, um die Beratung und die Verfahren in der Pflege mitzugestalten.
- mehr Transparenz im Qualitätsausschuss Pflege etwa durch öffentliche Sitzungen und öffentlich einsehbare Protokolle.