
Quelle: Kzenon - fotolia.com
Patientenvertretung, Pflegemitwirkung
Viele wichtige Entscheidungen, die die gesundheitliche und pflegerische Versorgung der Verbraucher:innen betreffen, werden in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung entschieden. Im Gesundheitsbereich ist dies der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Patienten- und Verbraucherinteressen sind in diesen Gremien zwar vertreten, verglichen mit den anderen Gruppen – insbesondere Krankenkassen und Leistungserbringern – sind sie aber in hohem Maße strukturell unterlegen.
Das Pendant des G-BA ist im Pflegebereich der Qualitätsausschuss Pflege. Mit ersten Schritten hat der Gesetzgeber die Interessenverbände pflegebedürftiger und behinderter Menschen stärker beteiligt. Das sind im Qualitätsausschuss Pflege gegenwärtig das Recht zur schriftlichen und mündlichen Mitberatung, ein Anwesenheitsrecht bei Beschlussfassungen und ein Antragsrecht.
Die bisherigen Regelungen sind allerdings nicht hinreichend, um die berechtigten Interessen erkrankter und pflegebedürftiger Menschen sowie Menschen mit Behinderung ausreichend in allen Strukturen einzubringen.
Der vzbv fordert
- Interessenverbände der Patient:innen und Verbraucher:innen im G-BA rechtlich und strukturell stärken
- Stimmrecht in Verfahrensfragen für Verbandsvertreter:innen im Qualitätsausschuss Pflege