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Datum: 23.01.2025

Patientenvertretung nimmt Akupunktur zur Migräneprophylaxe in den Fokus

Akupunktur in der Migräneprophylaxe reduziert die Zahl und Stärke der Attacken nachweislich

Arzt und Patientin sitzen am Tisch; der Arzt schaut auf ein Tablet

Quelle: 123 rf - akkamulator

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.01.2025 den Antrag der Patientenvertretung auf Bewertung der Methode „Akupunktur zur Prophylaxe bei Migräne“ angenommen. Ziel ist es, die Akupunktur zur Migräneprohylaxe in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzunehmen.

Die Kombination aus Wirksamkeit und Verträglichkeit macht Akupunktur zu einer weiteren möglichen Option, zum Beispiel für Patient:innen, für die medikamentöse Therapien nicht geeignet sind. Somit eröffnet die Akupunktur neue Perspektiven in der Migräneprophylaxe.

Die vollständige Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA finden Sie im Downloadbereich.

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Patientenvertretung nimmt Akupunktur zur Migräneprophylaxe in den Fokus

Patientenvertretung nimmt Akupunktur zur Migräneprophylaxe in den Fokus

Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss | 16.01.2025

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Alles zum Thema: Patientenvertretung, Pflegemitwirkung

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