Die drei Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben eine Normenkontrollklage gegen drei Mindestregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses eingereicht. Die Patientenvertretung zeigt sich irritiert, schließlich können komplexe Behandlungen, wie die Versorgung von Extrem-Frühgeborenen, nur in spezialisierten Krankenhäusern adäquat durchgeführt werden. Der entscheidende Maßstab muss immer das Patientenwohl sein, Mindestmengenregelungen sind daher unverzichtbar und sie haben sich bewährt.
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