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Datum: 22.08.2025

Patientenvertretung kritisiert Länderklage gegen Mindestmengenregelungen

Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss

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Die drei Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben eine Normenkontrollklage gegen drei Mindestregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses eingereicht. Die Patientenvertretung zeigt sich irritiert, schließlich können komplexe Behandlungen, wie die Versorgung von Extrem-Frühgeborenen, nur in spezialisierten Krankenhäusern adäquat durchgeführt werden. Der entscheidende Maßstab muss immer das Patientenwohl sein, Mindestmengenregelungen sind daher unverzichtbar und sie haben sich bewährt. 

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Patientenorganisationen warnen: Länderklage gegen Mindestmengenregelungen gefährdet Versorgungsqualität

Patientenorganisationen warnen: Länderklage gegen Mindestmengenregelungen gefährdet Versorgungsqualität

Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss | August 2025

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