Ein Girokonto ist eine Voraussetzung dafür, um am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Dennoch haben viele Menschen weiterhin dazu keinen Zugang. Für andere wiederum ist es schwer, mit ihrem Girokonto zu einer anderen Bank zu wechseln.
Die EU hat deshalb die Zahlungskontenrichtlinie erlassen, die 2016 in Deutschland im Zahlungskontengesetz (ZAG) umgesetzt wurde. Damit haben Verbraucher:innen das Recht, bei einer Bank oder Sparkasse ein Basiskonto zu eröffnen. Zudem soll das Gesetz zu mehr Transparenz bei Kosten und Entgelten führen, zum Aufbau einer Vergleichswebseite zu den verschiedenen Anbietern sowie einer gesetzlichen Kontowechselhilfe. Die EU-Kommission evaluiert derzeit die Zahlungskontenrichtlinie.
Die Marktbeobachtung des vzbv hat bereits mehrere Missstände identifiziert und kommt zu dem Schluss, dass die Zahlungskontenrichtlinie in ihrer gegenwärtigen Form ihre Ziele verfehlt.
Der vzbv fordert
- Neobanken stellen keine vorvertraglichen Entgeltinformationen zur Verfügung.
- Banken informieren nicht aktiv über laufende Kosten.
- Banken erheben prohibitive Gebühren von 200€ und mehr jährlich, um sich der Pflicht eines Basiskontos zu entziehen.
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Die Entgelte für Basiskonten müssen wirksam begrenzt werden, damit Banken und Sparkassen Verbraucher nicht länger durch prohibitive Kosten ausgrenzen können.
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Alle Anbieter von Girokonten müssen vor Vertragsabschluss transparent und verständlich über Entgelte informieren und Verbraucher:innen proaktiv regelmäßige Kostenaufstellungen übermitteln.