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Zahlungskonten

Ein Girokonto ist Voraussetzung, um am Wirtschaftsleben teilnehmen zu können. Seit dem Jahre 2016 haben Verbraucher:innen deshalb das Recht auf ein Basiskonto. Dennoch bestehen Hürden fort, insbesondere in Form von unverhältnismäßig hohen Kontoentgelten.

Begleitend zur Einführung des Basiskontos hat der Gesetzgeber angestrebt, den Wettbewerb im Zahlungsverkehr zu stärken. Dazu sollte der Kontowechsel erleichtert und, mithilfe einer gesetzlichen Vergleichswebsite, der Marktüberblick verbessert werden. Die seit 2018 europäisch vorgeschriebene Girokonten-Vergleichswebsite, mittels derer Verbraucher einfach die Konditionen zu Girokonten vergleichen können sollen, ist in Deutschland immer noch nicht vorhanden.

Die Marktbeobachtung des vzbv hat mehrere Missstände identifiziert. Der vzbv kommt daher zudem Schluss, dass die Ziele der zugrundeliegenden EU-Zahlungskontenrichtlinie durch ihre unzureichende Umsetzung in Deutschland verfehlt werden.

Der vzbv fordert

  • Die Höhe der Entgelte für Basiskonten muss wirksam geregelt werden, damit Banken und Sparkassen Verbraucher:innen nicht länger durch prohibitive Entgelte ausgrenzen können.
  • Die Girokonten-Vergleichswebsite muss dringend online gehen – angesiedelt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
  • Alle Anbieter von Girokonten müssen vor Vertragsabschluss transparent und verständlich über Entgelte informieren und Verbraucher:innen proaktiv regelmäßige Kostenaufstellungen übermitteln.

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