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Euromünze auf Gasherd

Quelle: FedotovAnatoly - Adobe Stock

Gasmarkt und Gasnetze

Transformation der Gasnetze 

Euromünze auf Gasherd

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Fast jede zweite Wohnung in Deutschland wird aktuell mit fossilem Erdgas beheizt. Vor dem Hintergrund der gesetzlich verankerten Klimaneutralität bis 2045 ist Erdgas allerdings keine Option für die zukünftige Wärmeversorgung der privaten Haushalte. Auch die im Gebäudemodernisierungsgesetz verankerte Möglichkeit, neue Gasheizungen kombiniert mit einem Tarif mit steigendem Anteil biogener Gase („Bio-Treppe“) einzubauen, ist aus Sicht des vzbv nicht zu empfehlen. Biomethan und Wasserstoff werden auch in Zukunft knapp und dadurch teuer sein. 

Durch die zunehmende Nutzung von Wärmepumpen sowie den Ausbau der Wärmenetze wird der Einsatz von Erdgas entsprechend zurückgehen. Gleichzeitig wird voraussichtlich nur ein deutlich kleineres Netz für klimaneutral erzeugten Wasserstoff und Biomethan benötigt. Da jedoch die Kosten für den Betrieb und die Wartung des Gasnetzes in großen Teilen unabhängig von der Anzahl der angeschlossenen Haushalte sind, werden sich diese Kosten auf immer weniger Verbraucher:innen verteilen. Um eine finanzielle Überlastung der Haushalte zu verhindern, die künftig noch an das Gasnetz angeschlossen sind, braucht es eine faire Kostenverteilung und eine Anpassung des Ordnungsrahmens.

Gleichzeitig müssen auch die Gasnetzbetreiber langfristig planen, welche Teile ihres Netzes perspektivisch stillgelegt werden sollen. Die Abschaltung eines Gasanschlusses durch den Netzbetreiber hat zur Folge, dass eingebaute Gasheizungen nicht mehr genutzt werden können. Deswegen müssen die Interessen von Netzbetreibern und Verbraucher:innen sorgfältig abgewogen werden.

Beim Umstieg auf eine Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Wärmenetz wollen Verbraucher:innen ihren bestehenden Gasnetzanschluss freiwillig stilllegen. Der vzbv beobachtet, dass nicht alle Netzbetreiber über die angebotenen Formen der Anschlussabschaltung und die mit ihnen verbundenen Kosten transparent und verständlich informieren.

Aus Sicht des vzbv muss auch für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur eine faire Kostenverteilung sichergestellt werden. Derzeit ist nicht absehbar, dass Wasserstoff jemals eine relevante Rolle für die Versorgung privater Haushalte spielen wird. Aus diesem Grund müssen die nun zu bauenden Elektrolyseure und Wasserstoffnetze von denen bezahlt werden, die den Wasserstoff in absehbarer Zeit nutzen. Eine Querfinanzierung durch die privaten Haushalte muss ausgeschlossen werden.

Der vzbv fordert unter anderem:

  • Der sprunghafte Anstieg der Netzentgelte für die privaten Verbraucher:innen durch die Transformation der Gasnetze ist zu verhindern.
  • Die Stilllegung von Gasanschlüssen durch den Netzbetreiber soll im Regelfall mit einer Frist von zehn Jahren geplant werden und betroffene Kund:innen müssen über geplante Stilllegungen so früh wie möglich informiert werden. Besitzer:innen von Gasheizungen, deren Anschluss durch den Netzbetreiber in weniger als zehn Jahren vom Netz getrennt werden soll, eine Entschädigung in Höhe des Restwerts der Anlage erhalten.
  • Verbraucher:innen müssen ihren Gasanschluss kostenfrei abschalten lassen können. Die Bezeichnungen für die verschiedenen Formen der Gasanschlussabschaltung (Pausierung, Stilllegung und Rückbau) müssen rechtsverbindlich definiert werden. Gasnetzbetreiber sollten anschließend verpflichtet werden, ausschließlich diese Begriffe zu verwenden.
  • Solange Strom aus erneuerbaren Quellen ein knappes Gut ist, sollte er primär direkt verbraucht und nicht zur Umwandlung in Wasserstoff und andere grüne Gase verwendet werden.
  • Wasserstoffnetze für die Industrie dürfen nicht von den privaten Verbraucher:innen querfinanziert werden.

 

Verbraucher:innen bei der Stilllegung von Gasnetzen  schützen

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