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Fernwärme-Gulli in Nahaufnahme

Quelle: finecki-Adobe Stock

Wärmenetze

Fernwärme verbraucherfreundlich machen

Fernwärme-Gulli in Nahaufnahme

Quelle: finecki-Adobe Stock

Die Bundesregierung misst dem Ausbau und der Dekarbonisierung von Wärmenetzen eine wichtige Rolle im Rahmen der Energiewende zu. Mit der Einführung einer verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung soll neben dem Ausbau auch die Dekarbonisierung der Wärmenetze vorangetrieben werden. Dies ist eine wichtige Maßnahme, denn anders als bei der Stromerzeugung steht die Nutzung von erneuerbaren Energien in Wärmenetzen noch am Anfang. 

Verbraucher:innen, die leitungsgebundene Wärme nutzen, sind allerdings mit einer Reihe von Problemen konfrontiert. Sie klagen oftmals über ein geringes Maß an Transparenz und nicht nachvollziehbare Preiserhöhungen. Wer mit seinem Wärmeversorger unzufrieden ist, kann diesen nicht wechseln, da es in jedem Wärmenetz nur einen Anbieter gibt. Es handelt sich also um Monopolmärkte.

Darüber hinaus unterscheiden sich die Preise zwischen den einzelnen Netzen deutlich voneinander. In vielen Fällen zahlen Verbraucher:innen spürbar mehr als bei alternativen Versorgungsoptionen. Da in den kommenden Jahren absehbar eine große Anzahl Öl- oder Gasheizungen durch den Anschluss an ein Wärmenetz ersetzt werden, wird die hohe Bandbreite an Preisen, die für leistungsgebundene Wärme aufgerufen werden, für immer mehr Verbraucher:innen relevant werden. 

Der vzbv fordert

  • Bezahlbarkeit von Wärmenetzen sicherstellen
  • Novellierung der Fernwärmeverordnung für stärkere Verbraucherrechte und mehr Transparenz im Wärmemarkt
  • Systematische und bundeseinheitliche Preisaufsicht
  • Indexbasierte Preisobergrenze für Wärmenetze
  • Bundesweites Wärmenetzregister und eine darauf aufbauende Wärmenetzkarte

Bei Nah- und Fernwärme wird die Wärme zentral in einem Kraftwerk erzeugt und per Rohrleitung an Wohnhäuser und Gewerbebetriebe verteilt. Die angeschlossenen Hausbesitzer:innen bezahlen nicht den eingesetzten Brennstoff, sondern die abgenommene Wärmemenge. Besitzer:innen von Mietshäusern legen die Kosten für die Wärme dann per Heizkostenabrechnung auf ihre Mieter:innen um. Der weitaus größte Teil der heute erzeugten Fernwärme wird aus fossilen Energiequellen gewonnen, wie etwa Erdgas, Heizöl oder Kohle. Bis 2045 muss die gesamte Fernwärme aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden. Dies wird erhebliche Investitionen für den Um- und Neubau von Kraftwerken benötigen. Ein Teil dieser Investitionen wird dabei von Fernwärmekund:innen getragen werden müssen. Bereits heute bewegen sich Wärmenetze durchschnittlich auf einem hohen Preisniveau.

Aktuell werden etwa 15 Prozent der Haushalte mit Fernwärme beheizt. Vor allem in größeren Städten, wo viele Menschen auf engem Raum leben, bietet sich eine Versorgung über Wärmenetze oft an. 

Darüber, ob ein Wärmenetz realisiert aber letztendlich auch gebaut oder vergrößert wird, entscheidet die Wirtschaftlichkeit des Betriebes. Je mehr Häuser an das Wärmenetz angeschlossen werden, umso eher lohnt es sich, das Netz zu bauen. Für eine hohe Anschlussdichte muss die angebotene Wärme aber nicht nur klimafreundlich, sondern auch preislich attraktiv sein. 

Die Bundesregierung hat sich auf dem Wärmegipfel 2023 zum Ziel gesetzt, Wärmenetze überall dort auf- und auszubauen, wo die leitungsgebundene Wärmeversorgung Kostenvorteile gegenüber Heizungen in jedem einzelnen Haus, wie etwa Wärmepumpen, aufweist. Mit einem deutlich beschleunigten Ausbau der Wärmenetze soll sich die Anzahl der angeschlossenen Gebäude bis 2045 gegenüber heute in etwa verdreifachen, das heißt, es sollen mittelfristig jährlich mindestens 100.000 Gebäude neu an Wärmenetze angeschlossen werden.

Fernwärmenetze sind natürliche Monopole mit nur einem Anbieter. Wer also an ein Wärmenetz angeschlossen ist, kann nicht einfach – wie bei Strom und Gas – den Anbieter wechseln, sondern müsste im Zweifel auf eine andere Heiztechnologie umsteigen. Deswegen spricht das Bundeskartellamt von „gefangenen Kunden“. 

Aufgrund dieser besonderen Ausgangslage ist Fernwärme anders reguliert. Nicht alle Verbraucherschutzstandards, die Strom- und Gaskund:innen schützen, gelten auch für Fernwärmelieferverträge. Die rechtlichen Grundlagen zwischen Kund:innen und den Fernwärmeversorgen sind in der AVBFernwärmeV niedergelegt. Diese Verordnung regelt unter anderem den Vertragsabschluss, Haftungsfragen, technische Anschlussbedingungen, zulässige Preisanpassungen bis hin zur Kündigung. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands werden Preise und ihre Zusammensetzung im Fernwärmemarkt jedoch bisher nicht ausreichend und systematisch kontrolliert. Daher sind Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auch für Wärmekund:innen erforderlich.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband setzt sich dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für Wärmekund:innen verbessert werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert:

  • Bezahlbarkeit von Wärmenetzen sicherstellen
  • Eine systematische und bundeseinheitliche Preisaufsicht, um Preissteigerungen zu kontrollieren
  • Preisanpassungsklauseln der Versorger müssen sich stärker an der tatsächlichen Kostenstruktur der Versorger orientieren
  • Eine bundeseinheitliche Preisobergrenze für Fernwärme, die sich an den Vollkosten einer effizient laufenden Wärmepumpe orientiert
  • Eine bundesweite verpflichtende Preistransparenzplattform, auf der alle Fernwärmenetze und ihre Kosten erfasst sind
  • Eine Aufstockung der Wärmenetzförderung, die sich stärker an der Wirtschaftlichkeit der Netze orientiert

Fernwärmepreise im Vergleich

vzbv-Preismonitoring Fernwärme

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Preisdaten Fernwärmemarkt Quartale 1/2023 – 1/2025 I Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. I Stand April 2025

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vzbv-Auswertung der Preistransparenzplattform (www.waermepreise.info) I Stand: April 2025

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Preisdaten Fernwärmemarkt Quartale 1/2023 – 1/2025 I Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. I Stand April 2025

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