Datum: 21.03.2025

Fernwärmemarkt braucht mehr Verbraucherschutz: Bundeskartellamt-Erkenntnisse bestätigen Bedarf

Statement von Tom Janneck, Leiter Team Energie und Bauen im Verbraucherzentrale Bundesverband

Tom Janneck

Quelle: vzbv (Gert Baumbach)

Intransparente Preisentwicklungen, fehlende Vergleichsmöglichkeiten, hohe Preise für Kund:innen: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert mehr Verbraucherschutz auf dem Fernwärmemarkt und geht zudem juristisch gegen einzelne Anbieter vor. Parallel ermittelt das Bundeskartellamt gegen Fernwärmeversorger und hat nun neue Erkenntnisse geteilt. Demnach erhärte sich bei der Behörde der Anfangsverdacht, dass einzelne Unternehmen unzulässige Preisanpassungsklauseln für ihre Kund:innen verwendet haben. Tom Janneck, Leiter Team Energie und Bauen im Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:

„Die Angaben des Bundeskartellamtes zu mutmaßlich missbräuchlichen Preiserhöhungen bestätigen den Handlungsbedarf auf dem Fernwärmemarkt. Es braucht eine verbraucherfreundliche Novellierung der Fernwärmeverordnung für mehr Transparenz und für eindeutigere Vorgaben bei der Preisgestaltung. Notwendig ist außerdem eine Instanz, die Verbraucher:innen besser vor hohen Preisen schützt. Die Erkenntnisse des Bundeskartellamts zeigen auch, wie wichtig unsere Sammelklagen gegen die Fernwämeanbieter E.ON und Hansewerk Natur für Verbraucher:innen sind.“

Hintergrund

Bei den Sammelklagen gegen E.ON und HanseWerk Natur haben sich bislang insgesamt rund 9.000 Menschen angeschlossen. Der vzbv hält zurückliegende Preiserhöhungen der beiden Fernwärme-Unternehmen für unwirksam, weil Preisänderungsklauseln aus vzbv-Sicht nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Verbraucher:innen können sich an den Klagen weiterhin beteiligen. Nähere Informationen zur Teilnahmemöglichkeit finden betroffene Kund:innen unter www.sammelklagen.de.

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