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Seit der Einführung der neuen Form der Sammelklage (Abhilfeklage) im Oktober 2023 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband sechs Anbieter mit diesem Instrument verklagt. Die Sammelklagen gegen die Fernwärmeanbieter Hansewerk Natur und E.ON führt der vzbv als Musterfeststellungsklagen und nicht mehr als Abhilfeklagen weiter.
Mit der Maßnahme will der vzbv sicherstellen, dass Ansprüche von Verbraucher:innen nicht verjähren. Denn das noch relativ neue Gesetz zur Abhilfeklage hemmt die Verjährung von Ansprüchen erst für die Zeit nach Inkrafttreten der Regelung, also ab 13. Oktober 2023. Verbraucheransprüche aus dem Zeitraum davor könnten verjähren, bevor die Klagen beispielsweise mit einem rechtskräftigen Urteil beendet werden.
Bei den Klagen gegen die Fernwärmeanbieter Hansewerk Natur und E.ON Energy Solutions geht es um aus vzbv-Sicht unrechtmäßige massive Preissteigerungen, insbesondere in den Jahren 2021 und 2022. Umso wichtiger ist hier eine Verjährungshemmung, die durch eine Musterfeststellungsklage gewährleistet ist. Denn Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, sofern die Verjährung nicht gehemmt wird, beispielsweise durch eine Klage.
Ansprüche für angemeldete Verbraucher:innen verjähren nicht
Die Verjährungsregelung zur Abhilfeklage war bereits im Jahr 2023 bekannt. Daher verknüpfte der vzbv seine Abhilfeklagen gegen Hansewerk Natur und E.ON mit Elementen einer Musterfeststellungsklage (MFK). Bei einer MFK wird die Verjährung auch für mögliche Ansprüche aus den Jahren 2021 und 2022 für Betroffene gehemmt, die sich ins Klageregister eingetragen haben.
Nach einer aktuellen rechtlichen Einschätzung des vzbv ist aber nicht garantiert, dass die Kombination aus Abhilfe- und Musterfeststellungsklage bis zum Ende des Verfahrens bestehen bleibt – etwa, wenn über den Musterfeststellungsteil bereits entschieden ist, die Abhilfeklage aber noch weiterläuft. In diesem Fall könnte das Risiko entstehen, dass Verbraucheransprüche verjähren, die aus den Jahren vor 2023 stammen. Um diese Unsicherheit zu vermeiden, hat der vzbv die Klageform angepasst und führt die Verfahren gegen Hansewerk Natur und E.ON ausschließlich als Musterfeststellungsklagen weiter. Damit ist die Verjährungshemmung in den Verfahren umfassend gewährleistet.
Was heißt diese Änderung für Verbraucher:innen?
Die Sammelklagen gegen Hansewerk Natur und E.ON laufen weiter. Wer sich als Betroffene:r bereits ins jeweilige Klageregister eingetragen hat, bleibt eingetragen. Der vzbv wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass betroffene Verbraucher:innen Rückzahlungen erhalten. Für Verbraucher:innen geht es um viel Geld, häufig um Tausende Euro.
Sofern am Ende einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage keine Regelung zu einer Rückzahlung von Geldbeträgen stehen sollte, müssen Verbraucher:innen möglicherweise selbst aktiv werden. Sie müssten dann noch einmal vor Gericht gehen, um das Geld zurückzubekommen.
Bei vergangenen Musterfeststellungsklagen konnte in aller Regel jedoch vermieden werden, dass Verbraucher:innen noch einmal selbst klagen müssen. Dies war möglich, weil mit den Unternehmen entweder entsprechende Einigungen erzielt wurden, oder die Unternehmen aufgrund des Feststellungsurteils Zahlungen geleistet haben.
Wer sich noch nicht für die Sammelklage gegen Hansewerk Natur oder die Sammelklage gegen E.ON angemeldet hat, kann das weiterhin kostenlos tun und dafür den jeweiligen Klage-Check auf www.sammelklagen.de nutzen.
Der vzbv wird Verbraucher:innen zudem über den News-Alert weiterhin über die jeweiligen Verfahren informieren. Auf sammelklagen.de können sich Verbraucher:innen für den jeweiligen News-Alert eintragen. Dann erhalten Sie per Mail Informationen, sobald es neue Entwicklungen in den Verfahren gibt.