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Klimaschutz
Den Temperaturanstieg weltweit auf deutlich unter 2°C, möglichst auf 1,5°C zu begrenzen, ist erklärtes Ziel des Pariser Klimaabkommens. Dafür müssen die Treibhausgasemissionen bis 2045 in Deutschland auf null gesenkt werden. Zur Einhaltung der Ziele des Klimaabkommens bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Politik, Wirtschaft und Verbraucher:innen.
Nach dem Bundesklimaschutzgesetz müssen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden. 2045 soll Deutschland vollständig treibhausgasneutral sein.
Ab 2027 soll das Europäische Emissionshandelssystem ETS II starten, mit dem der CO2-Ausstoß im Gebäude- und Verkehrssektor besteuert wird. Der Preis für die Emissionen wird dann am Markt gebildet, sodass heute noch nicht absehbar ist, wie teuer die Bepreisung für Verbraucher:innen werden wird.
Klimaschutz und Verbraucherschutz müssen Hand in Hand gehen. Dafür müssen die Verbraucher:innen mehr mitgenommen werden und vor unverhältnismäßigen Härten durch Kostensteigerungen geschützt werden. Sie müssen bei den Stromkosten stärker entlastet werden und beim Ausbau der erneuerbaren Energien besser aktiv teilhaben können. Auch die Verkehrswende muss fairer umgesetzt, die wahren Kosten Verursacher-gerecht angelastet und mit einem gesamtgesellschaftlichen Dialog begleitet werden.
Der vzbv fordert
- Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Gruppe der Verbraucher:innen und eine gezielte Untersützung und Förderung vulnerabler Personen bei der Bewältigung möglicher Kostensteigerungen
- Verbesserung der aktiven Teilhabe der Verbraucher:innen als Prosument:innen beim Ausbau der erneuerbaren Energien
- Verbesserung der Standards und der Finanzierung der Energieeffizienz bei Gebäuden,die Klimaverträglichkeit der Heizungen und eine bedarfsgerechte, verlässliche Förderkulisse
- Einrichtung einer institutionellen Fahrgaststimme, um die Verkehrswende verbraucherfreundlich zu gestalten
- dass sinkende Energiesteuern durch eine dynamische (strecken-, zeit- oder auch auslastungsabhängige) Straßenbenutzungsgebühr (Streckenmaut) nach dem Verursacherprinzip kompensiert werden
- Bundeseinheitliche Gewährleistungspflicht durch einen Hausanschluss Mobilität, um die Mindesterreichbarkeitsstandards im öffentlichen Personenverkehr sicherzustellen
- Pendlerpauschale in ein einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld umwandeln
Infografik
Der vzbv fordert einen sozial-gerechten Ausgleich der CO2-Bepreisung durch Mobilitätsgeld. Haushalte mit niedrigem Einkommen würden durch ein Mobilitätsgeld weitaus stärker entlastet werden, als durch die Pendlerpauschale. Das zeigt ein Gutachten der Forschungsstätte evangelischer Studiengemeinschaft (FEST) und des Forums ökologisch-sozialer Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag des vzbv.
Infografik

Quelle: vzbv - bplusd Agenturgruppe