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Quelle: Gina Sanders - Adobe Stock

Restschuldversicherung

Restschuldversicherungen sollen Kreditnehmer beziehungsweise dessen Hinterbliebenen im Todesfall, bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit absichern. Anbieter verkaufen sie häufig im Paket mit Verbraucherkrediten exklusiv. Auf eine sonst übliche Risikoprüfung wird dabei häufig verzichtet, um mit der schnellen Kreditentscheidung auch gleich den Versicherungsschutz mit verkaufen zu können. Die Versicherungsbedingungen und die zu zahlenden Prämie werden zwischen Bank und Versicherer vereinbart.

Das macht Restschuldversicherungen zu überteuerten Produkten mit einem lückenhaften Versicherungsschutz, die teilweise in einem zweifelhaften Verkaufskontext vertrieben werden. Der Verkaufsdruck und die massiven Eigeninteressen der Banken müssen aus dem Produkt genommen werden, so dass die Wünsche und Bedürfnisse von Verbraucher:innen wieder in den Vordergrund rücken können.

Der vzbv fordert:

  • die Kreditvergabe und den Verkauf der Restschuldversicherung zeitlich zu entkoppeln.
  • die Prämie für die Restschuldversicherung als laufenden, monatlichen Beitrag auszugestalten.
  • alle Verkäufer:innen die Anforderung an die Berufszulassung sowie Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen zu lassen.

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