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EU-Verbandsklage

Ob Dieselskandal, Bankentgelte oder Strompreise: Immer wieder sind tausende Verbraucher:innen von Massenschäden betroffen. In Deutschland mussten Geschädigte bis vor Kurzem ihr Recht individuell einklagen. Da Aufwand und Kostenrisiko dabei häufig unverhältnismäßig hoch waren, scheuten viele diesen Schritt. 

Dies hat sich in Folge des Diesel-Abgasskandals und der neuen Musterfeststellungsklage geändert. Verbraucher:innen können sich nun der Klage von Verbraucherverbänden anschließen. Diese Klage ebnet jedoch nur den Rechtsweg für Verbraucher:innen, indem ein Gericht verbindliche Feststellungen zu Sachverhalt und Rechtslage trifft. Den letzten Schritt bis zum Schadensersatz müssen Betroffene weiter individuell vor Gericht durchsetzen – solange kein Vergleich erzielt wurde.

Mit der Ende 2020 verabschiedeten EU-Verbandsklagerichtlinie muss nun auch in Deutschland eine weitergehende Sammelklage eingeführt werden. In der Folge können Verbraucherverbände sogar direkt Schadensersatz und andere Leistungen an Verbraucher:innen einklagen, ohne dass diese noch einmal selbst vor Gericht ziehen müssen.

Am 7. Juli 2023 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Sammelklage beschlossen. Die Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie hat am 29. September 2023 den Bundesrat passiert. Damit ist der Weg für eine neue Form der Sammelklage in Deutschland frei.

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Quelle: vzbv

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