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Kind geht mit Mutter im Supermarkt Obst und Gemüse einkaufen

Quelle: puhimec - AdobeStock

Gesunde Ernährung

Über die Hälfte der Erwachsenen in Deutschland ist übergewichtig, fast ein Viertel fettleibig. Rund 15 Prozent der 3- bis 17-jährigen Kinder und Jugendlichen sind übergewichtig, etwa ein Drittel davon adipös. Zu süße, zu salzige und zu fettige Lebensmittel sind ständig und überall verfügbar. Das erschwert es Verbraucher:innen, sich gesund zu ernähren.

Mit der Reduktionsstrategie für weniger Zucker, Fett und Salz in Fertiglebensmitteln des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sollen Lebensmittel reformuliert werden. Die Ziele der Strategie sollen bis zum Jahr 2025 umgesetzt werden.

Den freiwilligen Ansatz der Reduktionsstrategie sieht der vzbv grundsätzlich kritisch, gibt ihm aber eine Chance. Für einen langfristigen Erfolg ist es jedoch notwendig, dass alle Unternehmen sich am Prozess beteiligen. Für Lebensmittel, die sich an Kinder richten ist ein freiwilliger Ansatz jedoch nicht zielführend.

Lebensmittel mit Kinderoptik enthalten oft zu viel Zucker, Fett oder Salz. Um in diesem Bereich die dringend notwendigen Veränderungen herbeizuführen, reichen freiwillige Selbstverpflichtungen der Lebensmittelunternehmen oder der Werbebranche erfahrungsgemäß nicht aus, in den vergangenen Jahren hat sich zu wenig bewegt.

Es braucht gesetzliche Regelungen und klare Vorgaben für Zucker-, Salz- oder Fettgehalte bei Lebensmitteln mit Kinderoptik.

Immer wieder werben Lebensmittel mit einem Plus an Gesundheit und suggerieren Verbraucher:innen einen gesunden Mehrwert - obwohl sie viel Zucker, Fett oder Salz enthalten. Verbraucher:innen entscheiden sich dann für eine scheinbar gesunde Alternative, die aber sehr viele Kalorien hat. Schuld daran ist das Fehlen von Nährwertprofilen, zu denen auch Obergrenzen für Zucker, Fett und Salz zählen.

Der vzbv fordert

  • An Kinder gerichtetes Lebensmittelmarketing streng gesetzlich regulieren. Das heißt: Es sollten nur Lebensmittel an Kinder vermarktet werden dürfen, die den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation entsprechen. Zwischen 6 und 23 Uhr sollte Werbung in Fernsehen, Radio und online nur noch für ausgewogene Lebensmittel erlaubt sein. Dies sollte ebenfalls für Außenwerbung im Radius von 100 Metern von Kindergärten, Schulen, öffentlichen Spielplätzen und Kinder-Freizeiteinrichtungen gelten. Influencermarkting für ungesunde Produkte sollte ganz untersagt werden.

  • Eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte.

  • Eine Erhöhung des ernährungsbezogenen Regelsatzes in der Grundsicherung und beim Arbeitslosengeld II.

  • Flächendeckende und verbindliche Verbesserung der Nährwertqualität des Lebensmittelangebots.

  • Erweiterung des Produktmonitorings und der relevanten Produktgruppen.
  • Transparente und verbraucherfreundliche Kommunikation und Darstellung der Reduktionsmaßnahmen.
  • Mehr Tempo und Sanktionsmöglichkeiten bei Verfehlen der Ziele.
  • Nährwertprofile endlich europaweit einführen: Nur so kann es gelingen, dass zu süße, zu fettige oder zu salzige Produkte gar nicht erst mit Gesundheitsaussagen (Health Claims) beworben werden dürfen.

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Der vzbv bewertet regelmäßig, ob die Bundesregierung Ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag verbraucherfreundlich umsetzt.

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