Datum: 27.02.2023

Geplante Werberegulierung: Meilenstein für den Kinderschutz

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop zu den BMEL-Plänen zu Werberegulierungen für ungesunde Lebensmittel

Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), vor blauem Hintergrund mit Logo vzbv

Quelle: Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute seinen Plan vorgelegt, wonach Kinder besser vor Werbung für Ungesundes geschützt werden sollen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Werberegulierungen für ungesunde Lebensmittel wären ein echter Durchbruch für mehr Kinderschutz. Es gibt eine gesellschaftliche Verantwortung, dass Kinder gesund aufwachsen. Seit Jahren sprechen sich führende Wissenschaftler:innen, ein breites Bündnis der Zivilgesellschaft und auch die Mehrheit der Verbraucher:inen dafür aus, Kinder endlich vor Werbung für zu Fettiges oder Süßes zu schützen. Die kommt häufig mit niedlichen Comics, Bärchen oder Dinos daher, verführt die Kinder am Ende aber immer wieder dazu, zu viel Zucker, Fett oder Salz zu konsumieren.

Andere Länder zeigen, dass Werberegulierungen wirken. Dabei geht es nicht um pauschale Werbeverbote, sondern um kluge Regulierung. Gesunde Lebensmittel können gerne jederzeit beworben werden. Die Lebensmittel- und Werbeindustrie muss sich fragen lassen, warum sie sich so stark gegen Werbung für gesunde Lebensmittel für Kinder sträubt.

Es ist zu erwarten, dass die Lebensmittel- und Werbeindustrie gegen die Pläne Sturm läuft. Denn mit Werbung für ungesunde Lebensmittel lässt sich offensichtlich viel Geld verdienen. Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir sollte standhaft bleiben und seine ambitionierten Pläne nicht verwässern. Gut ist, dass Minister Özdemir sich an den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation für gesunde Lebensmittel orientiert, Werbung für Ungesundes zwischen 6 und 23 Uhr einschränken will und zudem auch das Influencermarketing sowie Bannmeilen rund um Schulen, Kindergärten oder Spielplätze in den Blick nimmt.

Wichtig wäre, dass die Werberegulierungen nicht nur für Kindersendungen gelten – schließlich schauen Kinder auch zur Prime-Time Fernsehen – beispielsweise Sportübertragungen.

 

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