Verbraucher:innen ärgern sich über Darstellungen und Aussagen auf der Lebensmittelverpackung, die etwas suggerieren, was nicht der tatsächlichen Beschaffenheit des Produkts entspricht – zum Beispiel weil die auf der Saftverpackung abgebildeten Früchte tatsächlich nur in geringen Mengen enthalten sind.
Ebenso ärgerlich ist für Verbraucher:innen Werbung mit „Frei von…“-Versprechen, wenn stattdessen Ersatzstoffe enthalten sind, die dieselbe Wirkung oder sogar dieselben Inhaltsstoffe enthalten. Das bestätigen die zahlreichen Produktmeldungen an das Portal Lebensmittelklarheit.de des vzbv mit den Verbraucherzentralen.
Die Kennzeichnung und Aufmachung der Lebensmittel sollte aber die Verbrauchererwartung berücksichtigen und keine Aussagen treffen, die Verbraucher:innen missverstehen könnten oder sogar als täuschend ansehen.
Der vzbv fordert
- Die Bezeichnung des Lebensmittels gehört auf die Produktvorderseite der Verpackung.
- Abbildungen auf Lebensmittelverpackungen sollten das Zutatenverhältnis widerspiegeln.
- Zutaten in Minimengen sollten nicht werblich hervorgehoben werden.
- Alle wesentlichen Zutaten in der Zutatenliste sollten mit Prozentangaben der enthaltenen Mengen versehen sein.
- „Frei von xy“ muss auch wirklich frei von dieser Zutat bzw. einer Ersatzzutat mit ähnlichen Inhaltsstoffen sein.
Infografik

Quelle: vzbv - bplusd Agenturgruppe