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Lebensmittelklarheit & -wahrheit

Lebensmittel mit korrekten Angaben

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Eine „Safransoße“ ohne Safran, ein „Beerenmüsli“, in dem kaum Beeren stecken oder ein Pflanzenpulver, das mit dem Schutz vor schwerer Grippe wirbt, obwohl es dafür keinen wissenschaftlichen Nachweis gibt – solche Aussagen auf Lebensmittelverpackungen, auf Anbieter-Websites oder in Online-Shops sorgen häufig für Ärger bei Verbraucher:innen.

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen. Das ist ein zentrales Prinzip des Lebensmittelrechts. Erscheint die Kennzeichnung oder Aufmachung eines Produkts Verbraucher:innen als unklar, widersprüchlich oder irreführend, können sie es auf dem Portal Lebensmittelklarheit.de melden. Die Beschwerden führen in rund 40 Prozent der Fälle zu einer Änderung der Aufmachung.

Das Projekt Lebensmittelklarheit setzt sich seit 2010 für eine verbraucherfreundlichere Kennzeichnung von Lebensmitteln ein. Auf Lebensmittelklarheit.de können sich Verbraucher:innen rund um die Kennzeichnung von Lebensmitteln informieren und Neuigkeiten über die Tricks und Werbemaschen von Lebensmittelanbietern erfahren. Neben der Möglichkeit Produkte zu melden, können Verbraucher:innen auch Fragen stellen, die von der Fachredaktion im Portal beantwortet werden. Die meisten Missverständnisse und Ärgernisse bei der Lebensmittelkennzeichnung könnten vermieden werden, wenn die folgenden Forderungen umgesetzt würden.

Der vzbv fordert

  • Die rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung des Lebensmittels gehört auf die Produktvorderseite der Verpackung.
  • Abbildungen auf Lebensmittelverpackungen sollten realistisch sein. Werden Zutaten prominent beworben, sollten sie auch in einer maßgeblichen Menge enthalten sein.
  • Beworbene Zutaten sollten grundsätzlich mit einer Mengenangabe versehen werden.
  • Angaben zur Herkunft sollten so konkret wie möglich und widerspruchsfrei sein. Wer mit Regionalität wirbt, sollte das Versprechen auch einlösen. Im Zweifel erwarten Verbraucher:innen, dass sowohl die Zutaten als auch der gesamte Herstellungsprozess aus der angegebenen Region stammen. Kann der Anbieter das nicht einhalten, sollte er auf die Werbung verzichten.

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