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Finanzaufsicht

Verbraucher:innen sind darauf angewiesen, dass Finanzmärkte funktionieren und nicht selbst zur Gefahr werden, etwa indem systematisch schlechte Verträge verkauft werden. Dafür braucht es neben Gesetzen eine wirksame Finanzaufsicht, die bei Verstößen durchgreift.

Stand heute können sich Verbraucher:innen nicht darauf verlassen, dass Finanzprodukte und Vertriebe nach einheitlich hohen Standards beaufsichtigt werden. So ist die BaFin nur für Teile des Finanzmarkts zuständig. Der Vertrieb von Versicherungen und Finanzanlagen durch Vermittler wird beispielsweise von den Industrie- und Handelskammern oder den Gewerbeämtern beaufsichtigt. Der Vertrieb von Krediten wird gar nicht von der Finanzaufsicht kontrolliert.

Darüber hinaus ist das Mandat der BaFin gesetzlich beschränkt. Häufig müssen Ermessensentscheidungen getroffen werden. Am Ende sind viele verbraucherschützende Regeln Teil des Zivilrechts und werden nur in Ausnahmefällen von Behörden überwacht.

Um die Finanzaufsicht in Deutschland zu verbessern, müsste zunächst die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlagen und Versicherungen bei der BaFin gebündelt werden. Gleichzeitig muss das Verbraucherschutzmandat der BaFin weiterentwickelt werden. Die Behörde sollte auch für digitale Geschäftsmodelle zuständig sein und zusammen mit den Datenschutzbehörden Vorgaben zum Datenschutz überwachen.

Der vzbv fordert

  • Die Aufsicht über den Vertrieb von Finanzanlagen und Versicherungen muss bei der BaFin gebündelt werden.
  • Die BaFin muss auch für digitale Geschäftsmodelle zuständig sein und Vorgaben zum Datenschutz zusammen mit den Datenschutzbehörden überwachen.
  • Das Verbraucherschutzmandat der BaFin muss weiterentwickelt werden.

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