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Datum: 27.09.2024

Beschwerderegister bei der BaFin muss erhalten bleiben

vzbv nimmt Stellung zum Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz

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Quelle: kamasigns- fotolia.com

Nach der Finanzkrise hat Deutschland wichtige Maßnahmen zum Anlegerschutz ergriffen. So wurde mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz ein Mitarbeiter- und Beschwerderegister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschaffen. Die Finanzaufsicht kann mithilfe des Registers Probleme für Privatanleger:innen im Finanzvertrieb erkennen und gegensteuern. Dieses Register möchte das Bundesfinanzministerium jetzt mit dem Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetz streichen. Das Vorhaben kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

„Das Mitarbeiter- und Beschwerderegister muss erhalten bleiben“, sagt Dorothea Mohn, Finanzmarktexpertin beim vzbv. „Die Erfassung von Beschwerden bei Banken und Sparkassen ist eine wichtige Erkenntnisquelle für eine risikoorientierte Aufsicht. In Zeiten steigenden Zertifikatevertriebs und Medienberichten über Falschberatungen müsste es vielmehr darum gehen, den aufsichtsrechtlichen Druck zu erhöhen, um Falschberatungen einzudämmen und dabei auf sämtliche Instrumentarien zurückzugreifen.“

Hintergrund

Nach dem ersten Zukunftsfinanzierungsgesetz bringt die Bundesregierung in diesem Jahr ein weiteres Gesetzespaket auf den Weg, um Impulse für die Mobilisierung privater Finanzmittel und das Wachstum der deutschen Wirtschaft zu setzen. Das Gesetz enthält eine Fülle von Maßnahmen zur Deregulierung des Finanzmarktes. Dazu zählt auch die Streichung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 

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Nach Einschätzung des vzbv soll die Regelung Finanzvertriebe vor den schärferen EU-Regeln zu Provisionen schützen. Durch die Verordnung werden Banken, Sparkassen und Finanzvertriebe faktisch davon befreit, eine höhere Beratungsqualität im Einzelfall nachweisen zu müssen, wenn sie Provisionen annehmen. Tatsächlich fordert die MiFID 2 aber genau einen solchen Einzelnachweis. Der vzbv fordert, den Passus aus der Verordnung zu streichen und bis zum Jahr 2023 ein Provisionsverbot einzuführen.

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