
Quelle: Alexander Raths - fotolia.com
Immobilienteilverkauf
Für faire und verständliche Verträge

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Geld aus der eigenen Immobilie erhalten und weiter darin wohnen. Das ist der Wunsch von vielen Verbraucher:innen, die als einzigen Vermögensgegenstand ihr Eigenheim besitzen und einen dringenden Finanzierungsbedarf haben. Klassische Optionen, wie ein tilgungsfreies Darlehen werden nur vereinzelt angeboten und gerade ältere Verbraucher:innen sind unsicher, ob sie überhaupt einen Kredit erhalten würden.
Für diesen Fall hat sich der Immobilienteilverkauf als neues Geschäftsmodell etabliert. Dabei treten Verbraucher:innen einen Teil des Hauses an das Teilkaufunternehmen ab und erhalten eine Einmalauszahlung sowie ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Für die Nutzung des Teils der Immobilie, der nicht mehr zu ihrem Eigentum gehört, zahlen sie ein monatliches Nutzungsentgelt. Können Verbraucher:innen dieses Nutzungsentgelt nicht zahlen, müssen sie die Immobilie verlassen und der gesamte Verkauf wird durch das Teilkaufunternehmen eingeleitet. Hat die Immobilie seit dem Vertragsschluss an Wert verloren, gleichen Verbraucher:innen den Wertverlust für das Teilkaufunternehmen aus und zahlen zusätzlich hohe Gebühren für den Verkaufsprozess.
Obwohl diese Verträge ähnlich wie ein Darlehen funktionieren und vergleichbare Risiken bergen, gelten keine gesonderten Verbraucherschutzvorschriften, wie die des Verbraucherdarlehensrechtes. Anbieter dürfen die Verträge anbieten, ohne die finanzielle Situation der Verbraucher:innen berücksichtigen zu müssen. Ebenfalls müssen sie auch nicht für eine einfache Vergleichbarkeit ihres Angebots sorgen.
Die Verträge sind oft so komplex gestaltet, dass es selbst für Fachleute eine Herausforderung sein kann, die Risiken und Kosten eines Vertragsschlusses umfassend feststellen zu können. Verbraucher:innen müssen daher besser vor dieser Vertragsart geschützt werden.
Der vzbv fordert:
- Prüfung der Eignung von Immobilienteilverkäufen durch Anbieter
- Verpflichtende Beratung durch unabhängige Stellen vor Vertragsschluss
- Transparente und vergleichbare Darstellung der Kosten
- Freie Nutzung und Verwertung des verbliebenen Eigentums sicherstellen