Nachhaltigkeitsversprechen sind mittlerweile in vielen Bereichen des Konsumalltags anzutreffen. Auch bei der Geldanlage versprechen Fondsanbieter, Versicherer und Vertriebe immer öfter ökologisch, sozial oder ethisch nachhaltige Ansätze. Dieses Angebot trifft auf den Wunsch vieler Verbraucher: Sie wollen einen Beitrag zu einer sozial-ökologischen Wende von Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten.
Das Problem ist, dass bisher keine verlässlichen Belege dafür vorliegen, dass nachhaltige Geldanlagen durch Verbraucher:innen einen Beitrag zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen leisten. Ein Gutachten im Auftrag des vzbv kommt zu dem Ergebnis, dass „nachhaltige“ Geldanlagen durchaus zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen beitragen können, die bisherige Wirkung aber vor allem indirekter Natur ist. Direkte Nachhaltigkeitswirkungen sind bisher kaum erkennbar und in der Regel nur mit einem Verzicht auf Rendite zu erreichen.
Um falsche Nachhaltigkeitsversprechen (Greenwashing) zu verhindern, muss die Nachhaltigkeit von Anlagen gesetzlich so definiert werden, dass Verbraucher:innen sich auf eine Wirkung verlassen können: Nachhaltige Anlagen müssen einen messbaren Beitrag zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen leisten. Nur so ist sichergestellt, dass Anbieter auch für ihre Nachhaltigkeitsversprechen haftbar gemacht werden können.
Der vzbv fordert
- Eine gesetzliche Definition von nachhaltigen Geldanlagen, die auf einem messbaren Beitrag zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen aufbaut.
- Anbieter müssen für ihre Nachhaltigkeitsversprechen haftbar gemacht werden können.