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Datum: 26.03.2024

vzbv mahnt Online-Marktplatz Temu ab

Mehrere Verstöße auf der Plattform beanstandet

  • Der vzbv hat mehrere Verstöße bei Temu festgestellt
  • Dabei geht es unter anderem um irreführende Rabatthöhen und manipulative Designs
  • Abmahnung nach Prüfung des Webangebots
Smartphone in der Hand vor Laptop, Onlineshop auf Handydisplay in weißer Schrift auf orangen Hintergrund

Quelle: 123rf / garagestock

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Temu abgemahnt. Zuvor stellte der vzbv mehrere Verstöße auf dem Online-Marktplatz mit chinesischen Produkten fest. Temu lässt Verbraucher:innen im Unklaren, wie die ausgewiesenen hohen Rabatte zustande kommen. Außerdem beanstandet der vzbv eine unzulässige Verwendung manipulativer Designs. Die hinter der Plattform stehende Whaleco Technology Limited hat auf die Abmahnung reagiert. Eine Unterlassungserklärung wurde jedoch nicht abgegeben. Der vzbv wird als nächstes über eine Klage gegen Temu entscheiden.

„In Deutschland und der Europäischen Union gelten Gesetze zum Schutz der Verbraucher:innen, an die sich alle Unternehmen halten müssen. Die Plattform Temu verunsichert und übervorteilt Verbraucher:innen mit willkürlich erscheinenden Rabatten, fragwürdigen Bewertungen und manipulativen Designs, das muss aufhören. Verbraucher:innen müssen vor derartigen Geschäftspraktiken geschützt werden“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Abmahnung in mehreren Punkten

Der vzbv hat Temu in mehreren Punkten abgemahnt, unter anderem:

  • Temu weist Rabatte von beispielweise 70 Prozent bei angebotenen Produkten aus. Weitere Informationen zu den Referenzpreisen werden nicht erteilt.
  • Temu wirbt damit, dass sich der CO2-Fußabdruck verringere, wenn sich Verbraucher:innen ihre Waren nicht nach Hause, sondern zu einer Abholstelle in ihrer Nähe liefern lassen. Dabei haben die Produkte bis zur Zustellung bereits lange Wegstrecken zurückgelegt.
  • Während des Bestellens zeigt der Online-Marktplatz zahlreiche Hinweise, wie „Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen Artikel in ihrem Warenkorb“ und „Mehr als 54 Nutzer haben wiederholt gekauft! Warum nicht 2 auf einmal…“. Manipulative Designs, sogenannte Dark Patterns, sind laut Digital Services Act der EU seit 17. Februar 2024 verboten.
  • Der Online-Marktplatz informiert aus vzbv-Sicht unzureichend darüber, wie die Echtheit von Produktbewertungen gewährleistet wird. Anbieter sind jedoch verpflichtet, Informationen hierzu zur Verfügung zu stellen.
  • Zudem fehlen aus Sicht des vzbv auf der Plattform Angaben über die Identität von Produktanbietern.

Parallel zur Abmahnung des Verbraucherzentrale Bundesverbands raten Verbraucherzentralen zu Vorsicht beim Online-Shopping mit Temu. Verbraucher:innen finden unter www.verbraucherzentrale.de Hinweise, die sie beim Einkauf auf der Plattform beachten sollten.

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