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Zwei Frauen sitzen auf einem Sofa; die eine Frau hat einen Laptop auf dem Schoß, die andere hat ein Tablet in der Hand.

Quelle: Anchiy - iStock.com

Datum: 23.10.2025

Digital Fairness Act: Die EU-Verbraucherrechte brauchen ein Update

Verbraucherzentrale Bundesverband fordert besseren Schutz vor manipulativen Praktiken im Internet

Zwei Frauen sitzen auf einem Sofa; die eine Frau hat einen Laptop auf dem Schoß, die andere hat ein Tablet in der Hand.

Quelle: Anchiy - iStock.com

  • Verbraucher:innen in der Europäischen Union sind unzureichend gegen Manipulation im Internet geschützt.
  • Mit dem geplanten Digital Fairness Act plant die Europäische Kommission, das europäische Verbraucherrecht an das digitale Zeitalter anzupassen.
  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deutlich mehr Schutz vor manipulativen Praktiken im Netz, mit denen Unternehmen zum Beispiel Kaufentscheidungen von Verbraucher:innen beeinflussen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass die Europäische Kommission mit dem geplanten Digital Fairness Act ein Verbraucherrecht schafft, das Verbraucher:innen im digitalen Raum stark macht. Statt kosmetischer Anpassungen ist eine grundlegende Neujustierung des europäischen Verbraucherrechts nötig – mit Fokus auf dem Schutz von Verbraucher:innen vor Manipulation.

„Die Art wie wir einkaufen, kommunizieren und bezahlen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten enorm verändert. Alles ist digitaler geworden. Das Verbraucherrecht hat auf diese Entwicklungen keine ausreichenden Antworten“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „Die Reform des europäischen Verbraucherrechts ist überfällig. Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht der Manipulation von Unternehmen ausgesetzt sein, zum Beispiel beim Online-Shopping. Wir brauchen wirksame Regeln gegen manipulatives Online-Design und andere manipulative Praktiken. Die Europäische Kommission muss Unternehmen dazu verpflichten, Webseiten und Apps fair zu gestalten.“

Keine manipulativen Praktiken im Internet

Manipulative Designelemente, die Verhalten oder Entscheidungen von Verbraucher:innen erzwingen, erschweren oder manipulieren, müssen aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands grundsätzlich verboten werden. Dazu gehören zum Beispiel lange Klickpfade, unaufgefordertes Hinzufügen von Produkten in den Warenkorb oder wiederholte Aufforderungen etwas zu tun, trotz bereits getroffener Entscheidung. Suchtfördernde Elemente wie endloses Scrollen, Autoplay oder Gamification sollten per Default-Einstellung ausgeschaltet sein. Minderjährige sollten diese grundsätzlich nicht anstellen können.

Persönliche Schwächen dürfen nicht ausgenutzt werden

Personalisierung unter Ausnutzung persönlicher oder situativer Schwächen darf aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands nicht erlaubt sein. Dazu gehört etwa die Anpassung von Angeboten aufgrund von Suchtneigung, Impulsivität oder Angst, sowie situativen Not- oder Zwangslagen. Auch Techniken zur Gefühlserkennung und Stimmungsanalyse sollten nicht für personalisierte Angebote verwendet werden dürfen. Für Verbraucher:innen muss Personalisierung auf den ersten Blick transparent sein und es muss eine Möglichkeit zur Entpersonalisierung geben.

Personalisierte Werbung ist eine besonders eingriffsintensive Form der Personalisierung. Hier sollte das domain- und geräteübergreifende Tracking sowie das Zusammenführen gesammelter Daten in Profilen zu Werbezwecken untersagt werden.

Weitere Forderungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands für den Digital Fairness Act:

  • Betreiber von Online-Marktplätzen müssen für Verbraucherrechtsverletzungen durch Händler haften.
  • Eine weitreichende Definition von Influencer-Marketing und Werbeverbote für besonders schädliche Produkte und Dienstleistungen wie etwa Alkohol, Tabak oder Schönheitsoperationen durch Influencer:innen sind notwendig.
  • Bei Nutzerbewertungen müssen bestimmte Praktiken wie die Vermischung von Bewertungen verschiedener Produkte oder Dienstleistungen verboten werden.
  • Bei Abonnements sollte ein EU-weiter Kündigungsbutton nach deutschem Vorbild und eine einmonatige Kündigungsfrist bei automatischen Vertragsverlängerungen eingeführt werden. Kostenfreie oder kostengünstige Testphasen sollten nur mit ausdrücklicher Zustimmung in ein normales, kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt werden dürfen.
  • Eine bessere Rechtsdurchsetzung muss durch Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Personalisierungspraktiken möglich gemacht werden.

Weitere Forderungen finden Sie im Positionspapier „Verbraucherrecht digital fair“.

Hintergrund

Viele in Deutschland geltende Verbraucherrechte werden auf europäischer Ebene reguliert. Mit dem geplanten Digital Fairness Act soll das Verbraucherrecht an das digitale Zeitalter angepasst werden. Daher wird sich der Digital Fairness Act auf den Verbraucheralltag aller Menschen in der EU auswirken. Das Gesetz bezieht sich auf die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG), die Verbraucherrechte-Richtlinie (EU 2011/83) und die Richtlinie über Allgemeine Geschäftsbedingungen (93/13/EWG). Am 24. Oktober 2025 endet die Frist für die öffentliche Konsultation zum Digital Fairness Act. Ein Regulierungsvorschlag wird für Ende 2026 erwartet.

Verbraucherrecht digital fair

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Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Digital Fairness Act | Oktober 2025

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Verbraucherrecht digital fair

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Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Digital Fairness Act | Oktober 2025

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