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Vorsicht bei Reiseversicherungen

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Pauschalreise

Urlaubszeit ist Reisezeit. Egal ob es mit dem Auto ins Ferienhaus, mit der Bahn, dem Flugzeug oder dem Kreuzfahrtschiff in die Ferne geht, egal ob eine Erholungsreise, ein Städtetrip oder eine Safari gebucht wird: Für Urlaubsreisen sparen Verbraucher:innen oft das ganze Jahr und geben viel Geld aus. Der Anspruch an eine gelungene Reise ist daher hoch.

Pauschalreisen sind in Deutschland die beliebteste Form der Urlaubsbuchung. Sie sollen gegenüber einzeln gebuchten Reiseleistungen eine „rundum sorglose“ Art des Reisens ermöglichen. Doch auch solche Urlaubsangebote können Stress bedeuten. Vor allem dann, wenn sich die Zusagen des Reiseveranstalters nicht bewahrheiten oder Reiseunternehmen Verbraucherrechte nicht einhalten.

Die EU-Pauschalreiserichtlinie ist ein wichtiges Verbraucherschutzinstrument. Sie gibt Verbraucher:innen seit Jahrzehnten einen bewährten Schutz. Gerade im Ausland benötigen Verbraucher:innen Gewissheit, dass ihnen vor, während und nach einer Reise geholfen wird. Die Thomas-Cook-Pleite und die Corona-Pandemie haben jedoch auch erhebliche Mängel in der Pauschalreiserichtlinie aufgezeigt. Der vzbv setzt sich für starke verbraucherschützende Regelungen ein.

Der vzbv fordert

  • Möglichst viele Buchungen für kombinierte Bausteinkasten-Reisen, wie etwa Flug/Hotel oder Flug/Mietwagen/Hotel, müssen unter den besonderen Schutz des Pauschalreiserechts fallen.
  • Sollte es sich nicht um eine Pauschalreise handeln, darf die Buchung erst nach einer Belehrung und einer ausdrücklichen Bestätigung durch die Verbraucher:innen wirksam werden.
  • Bei der Vorkasse darf das deutsche Verbraucherschutzniveau nicht abgesenkt werden: die Pauschalreiserichtlinie darf als Anzahlung nicht mehr als 20 Prozent vorsehen.
  • Schlichtungsstelle für alle Pauschalreisen ausbauen: Streitigkeiten können so unkompliziert und schnell beigelegt werden.

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