Verbraucher:innen haben in der Vergangenheit viel Geld mit Anlagen des sogenannten Grauen Kapitalmarkts verloren. Allein beim jüngsten Skandal um Investitionen in nicht existierende Schiffscontainer durch den Anbieter„P&R“ geht es um Anlagegelder in Höhe von 3,5 Milliarden Euro.
Anlagen des Grauen Kapitalmarkts zeichnen sich durch hohe Verlustrisiken, lange Laufzeiten und geringe bis keine Handelbarkeit aus. Dazu sind sie deutlich weniger reguliert als andere Anlageformen wie offene Investmentfonds. Für Verbraucher:innen besonders problematisch: es findet keine Risikobewertung an regulierten Handelsplätzen statt. Anders als bei börslich gehandelten Anlagen ist es am Grauen Markt nicht möglich, Rückschlüsse von der versprochenen Rendite auf das Anlagerisiko zu ziehen. Besonders gefährlich: oftmals suchen Verbraucher:innen sichere Anlagen, treffen aber auf Angebote, in denen Chancen und Risiken nicht ausgewogen dargestellt werden.
Deshalb sollten Graumarktanlagen nicht aktiv an Verbraucher:innen vertrieben werden. Ein Verbot des aktiven Vertriebs umfasst Werbung sowie das öffentliche Angebot. Verbraucher, die eigeninitiativ Graumarktanlagen zeichnen wollen, könnten dies weiter im Rahmen von Privatplatzierungen tun.
Der vzbv fordert
- ein Verbot des aktiven Vertriebs oder zumindest eine materielle Prospektprüfung durch die BaFin.
- eine Überprüfung der bisherigen Prospektausnahmen für Schwarmfinanzierungen und Genossenschaften.
- eine Umkehrung der Beweislast: Emittenten und Vertriebe müssen im Streitfall vor Gericht darlegen, dass Prospekte vollständig sind oder richtig beraten wurde.