Kreditvergabe
Kredite können Verbraucher:innen helfen, Vorhaben wie einen Immobilienkauf zu realisieren oder finanzielle Engpässe zu überbrücken. Andererseits dient die Kreditvergabe der Gewinnerzielung von Banken und Handel, während die Kreditaufnahme für Verbraucher:innen häufig mit Risiken verbunden ist, vor allem bei vermeintlichen Nullprozentfinanzierungen und Ratenkrediten.
Restschuldversicherungen, welche Kreditnehmer:innen beziehungsweise dessen Hinterbliebene für den Fall des Todes absichern sollen oder bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit, bieten für Verbraucher:innen häufig wegen nicht passender Verträge keinen nennenswerten Schutz, verteuern aber die Finanzierung erheblich. Die Digitalisierung wiederum befördert Überschuldungsgefahren durch standardmäßig angebotene Ratenbezahl-Optionen durch Zahlungsdienstleister.
Das Risiko, dass Verbraucher:innen Kredite nicht stemmen können, soll durch vorgeschriebene Kreditwürdigkeitsprüfungen und Bonitätsauskünfte verringert werden. Bestandteil der Prüfung sind regelmäßig Bonitätsauskünfte. In der Praxis orientiert sich die Kreditvergabe jedoch häufig nicht an den Bedürfnissen und der wirtschaftlichen Situation der Verbraucher:innen.
So liegt das Risiko der Kreditbeziehung einseitig beim Verbraucher:innen. Deutlich wird dies bei der Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienfinanzierungen: Verbraucher:innen, die wegen Scheidung, Tod des Partners, Krankheit oder Arbeitslosigkeit ihre Immobilie verkaufen und den Kredit vorzeitig ablösen, werden durch hohe „Entschädigungen“ an die Banken belastet.
Der vzbv fordert
- Anforderungen an eine verantwortliche Vergabe von Verbraucherkrediten konkretisieren und durchsetzen.
- Verbraucherkredite müssen so reguliert werden, dass über die Kreditbeziehung hinweg die Risiken fair zwischen Verbrauchern und Kreditinstituten verteilt sind.
- Reform der Vorfälligkeitsentschädigung.
Quelle: Gert Baumbach - vzbv
Dorothea MohnLeiterin Team FinanzmarktVerbraucherschutzstandards müssen auch für Mini- und Kurzzeitkredite gelten.