Das Bundesministerium für Justiz- und Verbraucherschutz (BMJV) hat am Montag einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie veröffentlicht. Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:

Quelle: Gert Baumann / vzbv
„Schon bald sollen strengere Regeln für die Kreditvergabe gelten, dann auch für Buy-Now-Pay-Later-Kredite oder Nullprozentfinanzierungen. Verbraucherinnen und Verbraucher werden damit gerade beim Shopping besser geschützt. Ein riesengroßes Problem ist die Überschuldung, gerade junger Menschen. Bei den Verbraucherzentralen beobachten wir, dass solche kleineren Kredite den schnellen Kauf auf Pump und damit das Überschuldungsrisiko von Verbraucherinnen und Verbrauchern begünstigen. Es ist gut, die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung zu verschärfen.
Keine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Ankündigung, dass Kredite künftig auch in Textform statt bislang in Schriftform abgeschlossen werden können. Die Schriftform, die eine Unterschrift des Verbrauchers verlangt, gilt bislang als relevanter Übereilungsschutz und sollte in der Kreditvergabe beibehalten werden. Schnelle Klicks und Einwilligungen können ebenfalls schnell zu einer nicht mehr zu bewältigenden Schuldenmenge führen. Der Schutz vor Überschuldung muss aber das zentrale Anliegen der europäischen Vorgaben auch in Deutschland sein. Darin liegt jetzt eine echte Chance.“