LG Landshut vom 16.08.2011 (54 O 1465/11), nicht rechtskräftig
Das Landgericht Landshut hat dem Betreiber einer sogenannten Abofalle im Internet untersagt, die kostenpflichtige Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten anzubieten, ohne deutlich auf den Preis hinzuweisen.