OLG München vom 28.07.2011 (29 U 634/11)
Ein Stromversorger darf für eine Mahnung bei Zahlungsverzug keine Kostenpauschale von 5 Euro fordern. Das hat das Oberlandesgericht München gegen die Stadtwerke München entschieden. Die Richter untersagten auch Kostenpauschalen von 34 und 64 Euro...