Die Umstellung des Zahlungsverkehrs per EU-Verordnung zum Abschied von der herkömmlichen Einzugsermächtigung und Überweisung ist beschlossen. Das bringt für den deutschen Verbraucher ab dem 1.2.2014 wichtige Umstellungen mit sich.
Der Erfindungsreichtum der Kreditinstitute, wenn es um die Erhebung von Gebühren geht, ist groß. Für den Verbraucher wird es immer schwieriger, zu verstehen, welche Gebühren anfallen können. Und manche dieser Bankgebühren sind sogar unzulässig.
Die Lastschrift mit Karte und Unterschrift an der Kasse spart Händlern viel Geld. Problematisch ist aber, dass dort mit dem Bezahlvorgang viele Daten gesammelt werden. Wer hat schon Zeit, zu lesen, was man auf dem Kassenbon dazu unterschreibt?