Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden ein P-Konto anzubieten. Dadurch ist ihr Einkommen bis 985,15 Euro automatisch vor Pfändungen geschützt. Für das P-Konto verlangen viele Banken jedoch Zusatzgebühren. Der vzbv hat deswegen 33 Banken abgemahnt und fordert von der Bundesregierung eine...
Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.03.2011 (I-7 U 148/09)
Rentenleistungen wegen Berufsunfähigkeit sind grundsätzlich unpfändbar (§ 850b Abs. 1 ZPO) und fallen deshalb nicht in die Insolvenzmasse.