Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes beschlossen. Durch Informationspflichten und neue Befugnisse für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sollen Anleger besser vor Risiken des Grauen Kapitalmarkts geschützt werden.
Gesetz ist nur eine Grundlage bei Beratungen für Wertpapiere und Vermögensanlagen. Andere wichtige Finanzprodukte wie Kapitallebensversicherung oder Bausparverträge bleiben ausgenommen. Der vzbv fordert, das Gesetz auf alle Finanzprodukte auszuweiten.
Oberlandesgericht Nürnberg entscheidet nach Klage des vzbv: Bietet eine Bank eine mit Risiken behaftete Kapitalanlage an, darf sie deren Vorteile nicht einseitig hervorheben. Sie muss zugleich auch über die damit verbundenen Risiken informieren....
Europäischer Rat und Parlament haben sich auf einen Kompromiss über einheitliche Informationspflichten für Anlageprodukte verständigt. Die Initiative sorgt für mehr Transparenz und erleichtert die Produktauswahl. Allerdings bleiben wichtige Einzelregelungen hinter den Bedürfnissen der...
Der vzbv war gegen Prokon vorgegangen, weil durch das Anschreiben vom 10.01.2014 an Genussrechtsinhaber auf die Anleger in unangemessener Weise Druck ausgeübt wurde. Das Landgericht Itzehoe hatte den Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt. Dagegen wendet sich der vzbv nunmehr mit seiner...
Die Prokon-Genussrechte sind keine geeignete Anlageform für Kleinanleger. Hier finden Sie Informationen zu dieser Art von Anlage und Hintergrundinformationen zum Insolvenzverfahren und den rechtlichen Schritten, die der vzbv unternommen hat.