Jeder Mensch sollte einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto haben. Doch bislang hat die Kreditwirtschaft die Empfehlung nicht umgesetzt, freiwillig allen Kunden auf Wunsch ein Girokonto einzurichten. Die Bundesregierung sieht deshalb gesetzlichen Regelungsbedarf.
Noch immer verlangen viele Kreditinstitute zu hohe Kontoführungsentgelte und schränken bestehende Kontofunktionen nach Auffassung des vzbv in unzulässiger Weise ein. Seit Einführung des P-Kontos im Jahr 2010 hat der vzbv insgesamt 44 Banken abgemahnt.