KG Berlin vom 29.11.2011 (5 U 90/11)
Das Berliner Kammergericht hat dem Billigflieger easyJet untersagt, Buchungsgebühren für die Zahlung des Tickets per Kreditkarte zu verlangen. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt.