Die Hersteller Samsung und LG bewerben einige TV-Geräte, die 3D-Technologie aufweisen, mit der Bezeichnung „Full HD“. Nach Ansicht des vzbv führt dies Verbraucher in die Irre, da die Darstellung im 3D-Modus nur mit reduzierter Bildinformation möglich ist.
Der Internethändler Amazon darf mit Tiefstpreisen auf seiner deutschen Webseite nur dann werben, wenn die für einen Zeitraum von zwei Stunden angebotenen Produkte mindestens eine halbe Stunden vorrätig sind. Das hat das Landgericht Berlin in einem vom vzbv angestrengten Verfahren entschieden....