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Wahlfreiheit in der Mobilität
Der Fahrkartenkauf per Smartphone und Internet ist für viele Verbraucher:innen heute alltägliche Praxis. Ob Nahverkehrstickets, Fahrkarten für den Zug oder das Rufen eines Taxis – mit wenigen Klicks sind Verbraucher:innen mobil.
Für Menschen ohne Smartphone oder Internetzugang wird die Digitalisierung in der Mobilität jedoch immer mehr zur Herausforderung. Denn analoge Möglichkeiten, Tickets zu kaufen, werden immer seltener angeboten – zum Beispiel personenbediente Schalter oder Automaten (Statista, 2024). Dabei sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Deutschland etwa fünf Prozent der Menschen im Alter zwischen 16 und 74 Jahren offline (Statistisches Bundesamt, 2024).
Neben Fahrkarten werden auch andere Angebote nur noch digital angeboten. Ein Beispiel ist die BahnCard der Deutschen Bahn, die seit Anfang 2024 nur noch digital erhältlich ist. Damit ist die Rabattkarte für einige Kund:innen nicht mehr nutzbar.
Das Problem einer alternativlosen Digitalisierung in der Mobilität wird damit zu einer Frage der sozialen Gerechtigkeit. Bevölkerungsgruppen, die digital nicht mithalten können, werden immer stärker in ihrer Mobilität eingeschränkt. Befragungen zeigen: Gerade Ältere nutzen weder das Internet noch Smartphones. Bei den über 80-Jährigen ist nur etwa jeder Dritte online (Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend, 2022).
Ebenso werden datenschutzsensible Fahrgäste vor Probleme gestellt, die anonym einen Fahrschein erwerben wollen und dabei keine digitalen Spuren hinterlassen oder Unternehmen Rückschlüsse auf ihr Mobilitätsverhalten ermöglichen möchten.
Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist klar: Der öffentliche Verkehr muss die Mobilität aller Verbraucher:innen sichern. Dieser Meinung ist auch die Mehrheit der Verbraucher:innen: 96 Prozent der Teilnehmenden einer repräsentativen forsa-Befragung im Auftrag des vzbv stimmen der Aussage voll und ganz oder eher zu, dass auch Menschen ohne Internetzugang oder Smartphone Zugang zu allen Angeboten im öffentlichen Personenverkehr haben müssen (vzbv, 2024).
Der vzbv fodert
- Die Digitalisierung im Ticketvertrieb darf nicht zum Ausschluss einzelner Gruppen führen.
- Aufsichtsbehörden müssen digitale Maßnahmen der Anbieter kritisch überprüfen, damit sie den Grundsätzen der Datensparsamkeit und Barrierefreiheit entsprechen.
- Alle Verbraucher:innen müssen die Angebote im ÖPNV ohne digitale Hürden nutzen können. Dafür braucht es alternative und niederschwellige Lösungen.
- Es muss immer möglich sein, die BahnCard auch am Service-Schalter zu erwerben. Eine analoge Version der BahnCard muss auch ohne digitales Kundenkonto erhältlich sein.
- Die Informationen und gegebenenfalls der Ticketverkauf über Service-Terminals mittels Audio- oder Videoberatung müssen ausgeweitet werden.
- Vergünstigungen müssen auch für analoge Tickets gelten.
- Informationen zu Störungen und Fahrtverlauf etc. dürfen nicht ausschließlich in Apps ausgelagert werden, sondern müssen am Bahnsteig und im Fahrzeug angeboten werden.
Downloads

Wahlfreiheit statt Digitalzwang im öffentlichen Verkehr
Forderungspapier | 16. September 2024
AnsehenPDF | 3.42 MB

Wahlfreiheit in der Mobilität
Ergebnisse einer repräsenativen Bevölkerungsbefragung 2024
AnsehenPDF | 1.29 MB

Wahlfreiheit in der Mobilität
Tabellenband repräsenstative forsa-Befragung im Auftrag des vzbv | Juli/August 2024
AnsehenPDF | 14.02 MB