Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten konnten sich nicht auf eine Revision der Fluggastrechte einigen. Das Aus für die Verhandlungen bedeutet für Verbraucher, dass ihnen ihre jetzigen Rechte bei Flugverspätungen und -stornierungen erhalten bleiben.
Eine Fluggesellschaft muss auf den Buchungsseiten im Internet immer den vollen Ticketpreis einschließlich Steuern, Zuschlägen und Gebühren nennen. Das will der vzbv mit seiner Klage gegen airberlin vor dem BGH erreichen. Der BGH hat nun die Klage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.
Wer mit dem Flugzeug, mit der Bahn oder auch mit dem Bus unterwegs ist, möchte vor allem Eines: gut und pünktlich ankommen. Was aber, wenn das nicht klappt? Der vzbv setzt sich für ein Schlichtungsverfahren ein, mit dem Streitigkeiten zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen unkompliziert und...