Die mobilcom-debitel GmbH muss Gewinne aus einer rechtswidrigen Nichtnutzungsgebühr an die Staatskasse abführen. Das Landgericht Kiel verurteilte das Unternehmen zur Zahlung eines sechsstelligen Betrages. Geklagt hatte der vzbv in einem mehrstufigen Gewinnabschöpfungsverfahren.