Ein Stromversorger darf den Kunden nicht für drei Monate an seinen Lieferauftrag binden. Eine solche Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Städtischen Werke Magdeburgs ist unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (...