Urteil des LG Bonn vom 29.12.2006 (3 O 236/06)
Wer von Unbekannten Geld auf sein Girokonto einzahlen lässt und an Personen, die oft im Ausland sitzen, weiterleitet, trägt in der Regel den Schaden. Denn die Überweisungen basieren oft auf Betrug und können rückgängig gemacht werden. Das selbst...