Nach der Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) dürfen vereinbarte Leistungen nicht automatisch aufgehoben werden. Mit seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof Verbraucher erneut vor Benachteiligung durch Banken und Kreditinstitute geschützt.
Eine Sparkasse darf ein Girokonto nicht wegen erhöhten Bearbeitungsaufwands kündigen, um höhere Kontopreise zu erzwingen. Das hat das Oberlandesgericht Naumburg nach einer Klage des vzbv gegen die Saalesparkasse entschieden. Der vzbv hatte der Sparkasse vorgeworfen, mit ihrem Verhalten die...
31 von 46 Banken und Sparkassen zahlen ihren Kunden unzulässige Kontogebühren zurück, die sie anlässlich der Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkontos (P-Konto) erhoben haben. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) unter...
Jeder Mensch sollte einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto haben. Doch bislang hat die Kreditwirtschaft die Empfehlung nicht umgesetzt, freiwillig allen Kunden auf Wunsch ein Girokonto einzurichten. Die Bundesregierung sieht deshalb gesetzlichen Regelungsbedarf.
Noch immer verlangen viele Kreditinstitute zu hohe Kontoführungsentgelte und schränken bestehende Kontofunktionen nach Auffassung des vzbv in unzulässiger Weise ein. Seit Einführung des P-Kontos im Jahr 2010 hat der vzbv insgesamt 44 Banken abgemahnt.