Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage beschlossen. Aus Sicht des vzbv ist die gesetzliche Verankerung der Klage eines der zentralen Vorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Damit das Gesetz auch geschädigten VW-Kunden hilft, muss es spätestens zum 1.11. in Kraft treten.