Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 11.06.2025

Überhöhte Kontogebühren: Rund 700 Kund:innen der Sparkasse KölnBonn erhalten Geld zurück

Verbraucherzentrale und Sparkasse vergleichen sich nach Musterklage

  • Kund:innen erhalten je nach Fall bis zu 195 Euro als Ausgleich für überhöhte Kontoführungsgebühren zurück
  • Sparkasse KölnBonn wird Kund:innen schriftlich informieren
  • Verfahren wird mit dem Vergleich deutlich abgekürzt
Mann bedient einen Geldautomat

Quelle: 123RF - sanjagrujic

Ende eines weiteren Verfahrens um einseitig erhöhte Kontoführungsgebühren: Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sparkasse Köln-Bonn angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Rückzahlungsangebote. Die angebotenen pauschalen Beträge werden je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro liegen. Hintergrund ist ein außergerichtlicher Vergleich zwischen beiden Seiten. Vergangene Woche hatte der Bundesgerichtshof zur Klage des vzbv gegen die Berliner Sparkasse geurteilt. Auch hier ging es um Kontoführungsgebühren.

„Wir haben mit der Sparkasse KölnBonn einen Vergleich ausgehandelt und das Verfahren damit deutlich vereinfacht und abgekürzt“, sagt Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband. „Durch den Vergleich erhalten Hunderte betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Geldzahlungen. Wir halten das Ergebnis für eine sehr gute und pragmatische Lösung.“

So erhalten Verbraucher:innen Geld zurück

Von dem Vergleich profitieren Kund:innen der Sparkasse KölnBonn, die sich der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands angeschlossen haben. Aus der Liste der Teilnehmenden geht hervor, dass rund 700 (ehemalige) Kund:innen der Sparkasse KölnBonn Geld zurückbekommen können.

Die betreffenden Personen erhalten in den nächsten Wochen Post von der Sparkasse KölnBonn. Das Geldinstitut wird sie über den Vergleich informieren und nach einer gegebenenfalls abweichenden Kontoverbindung fragen. Die angeschriebenen Kund:innen müssen das Vergleichsangebot unterzeichnen und zurückschicken. Alternativ könnten sie das Angebot auch ablehnen und beispielsweise auf eigenes Risiko klagen.

Wer das unterzeichnete Angebot zur Sparkasse KölnBonn zurückschickt, erhält das Geld auf das genannte Konto ausgezahlt. 

Hintergrund des Vergleichs

Seit dem Postbank-Urteil im Jahr 2021 ist klar, dass Banken und Sparkassen Kontoführungsgebühren nicht einseitig anpassen dürfen. Die Sparkasse KölnBonn weigerte sich jedoch, überhöhte Gebühren zurückzuzahlen. Damit die Kund:innen Geld zurückbekommen können, reichte der vzbv im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage ein. Dreieinhalb Jahre später konnten sich beide Seiten jetzt auf einen Vergleich verständigen.

Zu einem ähnlichen Sachverhalt hat in einem Parallelverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Berliner Sparkasse am 3. Juni 2025 der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gefällt. Der Vergleich mit der Sparkasse KölnBonn ist noch vor dem BGH-Urteil vereinbart worden.

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

Artikel (428)
Dokumente (29)
Urteil des Kammergericht vom 30.04.2025; Az. 23 UKI 9/24

Urteil des Kammergericht vom 30.04.2025; Az. 23 UKI 9/24

Kammergericht 30.04.2025

Ansehen
PDF | 13.81 MB
Urteil des Landgericht Berlin II vom 18.02.2025; Az. 15 O 263/23.pdf

Urteil des Landgericht Berlin II vom 18.02.2025; Az. 15 O 263/23.pdf

LG Berlin II 18.02.2025

Ansehen
PDF | 7.91 MB
Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 10.01.2025; Az. 6 U 62/24 ; 31 O 216/23

Urteil des Oberlandesgericht Köln vom 10.01.2025; Az. 6 U 62/24 ; 31 O 216/23

OLG Köln 10.01.2025

 

Ansehen
PDF | 11.33 MB
Urteil des Landgericht Berlin II vom 25.03.2025; Az. 15 O 472/22 – nicht rechtskräftig

Urteil des Landgericht Berlin II vom 25.03.2025; Az. 15 O 472/22 – nicht rechtskräftig

LG Berlin II 25.03.2025

Ansehen
PDF | 18.19 MB
Urteil des Kammergerichts Berlin vom 21.01.2025; Az. 5 U 103/22

Urteil des Kammergerichts Berlin vom 21.01.2025; Az. 5 U 103/22

KG Berlin 21.01.2025

Ansehen
PDF | 13.51 MB
Urteile (1434)
Termine (5)
Videos & Grafiken (4)
So funktionieren Sammelklagen

So funktionieren Sammelklagen

Einfache Anmeldung, keine Prozesskostenrisiken und bei Erfolg gibt es Schadensersatz zurück - Sammelklagen der Verbraucherzentrale haben zahlreiche Vorteile für Verbraucher:innen. Dieses Video erklärt, wie sie funktionieren.

Video ansehen
Sammelklage gegen Vodafone

Sammelklage gegen Vodafone

Video ansehen
Infografik: So funktionieren Sammeklagen

Quelle: vzbv

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Vorschau
JPG | 1.02 MB | 6540x3481
Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Quelle: Verbraucherzentrale

Sammelklage - der Ablauf im Überblick

Vorschau
PNG | 212.22 KB | 1200x1720

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Sebastian Reiling

Sebastian Reiling

Referent Team Sammelklagen

info@vzbv.de +49 30 25800-0