- Kund:innen erhalten je nach Fall bis zu 195 Euro als Ausgleich für überhöhte Kontoführungsgebühren zurück
- Sparkasse KölnBonn wird Kund:innen schriftlich informieren
- Verfahren wird mit dem Vergleich deutlich abgekürzt

Quelle: 123RF - sanjagrujic
Ende eines weiteren Verfahrens um einseitig erhöhte Kontoführungsgebühren: Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Sparkasse Köln-Bonn angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Rückzahlungsangebote. Die angebotenen pauschalen Beträge werden je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro liegen. Hintergrund ist ein außergerichtlicher Vergleich zwischen beiden Seiten. Vergangene Woche hatte der Bundesgerichtshof zur Klage des vzbv gegen die Berliner Sparkasse geurteilt. Auch hier ging es um Kontoführungsgebühren.
„Wir haben mit der Sparkasse KölnBonn einen Vergleich ausgehandelt und das Verfahren damit deutlich vereinfacht und abgekürzt“, sagt Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband. „Durch den Vergleich erhalten Hunderte betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Geldzahlungen. Wir halten das Ergebnis für eine sehr gute und pragmatische Lösung.“
So erhalten Verbraucher:innen Geld zurück
Von dem Vergleich profitieren Kund:innen der Sparkasse KölnBonn, die sich der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands angeschlossen haben. Aus der Liste der Teilnehmenden geht hervor, dass rund 700 (ehemalige) Kund:innen der Sparkasse KölnBonn Geld zurückbekommen können.
Die betreffenden Personen erhalten in den nächsten Wochen Post von der Sparkasse KölnBonn. Das Geldinstitut wird sie über den Vergleich informieren und nach einer gegebenenfalls abweichenden Kontoverbindung fragen. Die angeschriebenen Kund:innen müssen das Vergleichsangebot unterzeichnen und zurückschicken. Alternativ könnten sie das Angebot auch ablehnen und beispielsweise auf eigenes Risiko klagen.
Wer das unterzeichnete Angebot zur Sparkasse KölnBonn zurückschickt, erhält das Geld auf das genannte Konto ausgezahlt.
Hintergrund des Vergleichs
Seit dem Postbank-Urteil im Jahr 2021 ist klar, dass Banken und Sparkassen Kontoführungsgebühren nicht einseitig anpassen dürfen. Die Sparkasse KölnBonn weigerte sich jedoch, überhöhte Gebühren zurückzuzahlen. Damit die Kund:innen Geld zurückbekommen können, reichte der vzbv im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage ein. Dreieinhalb Jahre später konnten sich beide Seiten jetzt auf einen Vergleich verständigen.
Zu einem ähnlichen Sachverhalt hat in einem Parallelverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Berliner Sparkasse am 3. Juni 2025 der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gefällt. Der Vergleich mit der Sparkasse KölnBonn ist noch vor dem BGH-Urteil vereinbart worden.