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Datum: 03.06.2025

Bundesgerichtshof: Unzulässige Erhöhung der Kontogebühren bei der Berliner Sparkasse

Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband, zur Klage gegen die Berliner Sparkasse

Sebastian Reiling

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Die Berliner Sparkasse hätte ihre Kund:innen um Zustimmung bitten müssen, anstatt einseitig die Kontogebühren zu erhöhen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bestätigt. Das Gericht erklärte Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse für unwirksam. Wer sich an der Klage beteiligt hat und anspruchsberechtigt ist, kann unzulässig verlangte Kontogebühren von der Berliner Sparkasse zurückfordern – rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017. Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband, kommentiert:

„Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass es bei Gebührenerhöhungen die Zustimmung der Verbraucher:innen braucht. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshof können Kund:innen der Berliner Sparkasse unzulässig verlangte Gebühren rückwirkend bis ins letzte Quartal 2017 geltend machen, wenn sie sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen haben. Ansprüche aus der Zeit davor sind nach Einschätzung des Bundesgerichtshofs jedoch verjährt. 

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs sollte die Berliner Sparkasse zügig aktiv werden und den an der Klage beteiligten Kund:innen die überhöhten Kontogebühren zurückzahlen. 

Die Kontogebühren wurden bis zur nachträglich eingeholten Zustimmung zu hoch abgerechnet. Dabei wurden von der Berliner Sparkasse je nach Kontomodell zum Beispiel monatlich 3 Euro zu viel eingezogen.”

Verbraucherzentrale unterstützt Verbraucher:innen

Für Verbraucher:innen, die sich der Musterklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten, steht auf sammelklagen.de/berlinersparkasse ein Musterbrief bereit. Damit können sie unzulässig verlangte Kontogebühren von der Berliner Sparkasse zurückverlangen.

Betroffene Verbraucher:innen können sich an ein Infotelefon der Verbraucherzentrale Berlin wenden:

  • Telefonnummer: 030/214 85 190
  • Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 14.30 Uhr bis 16 Uhr

Hintergrund: Zustimmungsfiktion

Wenn ein Geldinstitut in Deutschland Gebühren einführt oder anhebt, müssen die Kund:innen zustimmen. Das hatte der BGH bereits im Jahr 2021 mit dem Postbank-Urteil entschieden. Das Gericht sah ohne eine aktive Zustimmung hier eine unangemessene Benachteiligung von Verbraucher:innen.

Die Berliner Sparkasse hatte in den Jahren vor dem Postbank-Urteil einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt. Sie stellte zum Beispiel Ende 2016 das „Girokonto Comfort“ auf „Giro Pauschal“ um und erhöhte die monatliche Gebühr einseitig um drei Euro. Stillschweigen zur angekündigten Gebührenerhöhung wurde als Zustimmung gewertet (Zustimmungsfiktion). Nach dem Postbank-Urteil lehnte es die Berliner Sparkasse ab, Geld an betroffene Verbraucher:innen zurückzuzahlen.

Daraufhin reichte der vbzv eine Musterfeststellungsklage ein, der sich rund 1.200 Verbraucher:innen angeschlossen haben.

Datum der Urteilsverkündung: 03.06.2025
Aktenzeichen: XI ZR 45/24
Gericht: Bundesgerichtshof

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