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Datum: 20.06.2025

Basiskonto für alle – wenn die Bank denn will

vzbv-Untersuchung: Basiskonto-Zugang für besonders schutzbedürftige Personen mitunter weiterhin schwierig

  • Seit 2016 gibt es den Rechtsanspruch auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen – das Basiskonto
  • Schutzbedürftigen Verbraucher:innen wird der Zugang mitunter weiterhin erschwert
  • vzbv fordert: Banken müssen gesetzlich verpflichtet werden, ein aktives Angebot für ein Basiskonto zu unterbreiten, wenn ein gewöhnliches Girokonto nicht in Frage kommt
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Quelle: FotoSG - fotolia.com

Verbraucher:innen haben trotz Rechtsanspruchs immer wieder Schwierigkeiten, ein Basiskonto zu eröffnen. Besonders betroffen sind überschuldete Personen und vulnerablen Gruppen, wie Wohnungslose und Geflüchtete. Das legt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nahe. Schuldnerberatungen und Verbraucherzentralen berichten immer wieder von Problemen bei der Kontoeröffnung.

„Ein Zahlungskonto ist unerlässlich für die Teilnahme am modernen gesellschaftlichen Leben“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv. „Es ist nicht akzeptabel, dass vor allem schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher immer noch Schwierigkeiten haben, ein Basiskonto zu eröffnen. Banken müssen ihrer Verantwortung nachkommen und sicherstellen, dass jeder Zugang zu einem Zahlungskonto hat.“

Banken erschweren Zugang zu Basiskonto

Eine aktuelle Befragung des vzbv unter Schuldnerberater:innen weist darauf hin, dass Banken immer wieder gerade schutzbedürftigen Verbraucher:innen ein Basiskonto verwehren. Sie lassen Verbraucher:innen demnach immer wieder im Unklaren, dass sie ein Recht auf ein Basiskonto haben, wenn sie ein Konto eröffnen möchten. So weisen Banken Verbraucher:innen mitunter ab, wenn diese nicht explizit nach einem Basiskonto fragen. Die Befragung zeigt, dass aber auch im Falle des ausdrücklichen Wunsches nach einem Basiskonto die Eröffnung mitunter verweigert wird. Als Gründe werden seitens der Banken unter anderem ein fehlender fester Wohnsitz oder formale Hindernisse im Antragsprozess genannt.

vzbv fordert aktives Angebot für Basiskonto

„Kreditinstitute müssen dazu verpflichtet werden, Verbraucherinnen und Verbrauchern ein aktives Angebot für ein Basiskonto zu unterbreiten, wenn der Abschluss eines gewöhnlichen Kontovertrages abgelehnt oder ein bestehender Kontovertrag gekündigt wurde“, sagt Mohn. Das gelte auch für Menschen ohne festen Wohnsitz. 

Ein weiteres Problem: Im EU-Vergleich wurden in Deutschland im Jahr 2023 in der Spitze die teuersten Basiskonten angeboten. Der vzbv fordert deshalb eine Kostenobergrenze für Basiskonto-Entgelte. „Die neue Bundesregierung muss dafür sorgen, dass das Basiskonto erschwinglich wird“, sagt Mohn. „Die Vereinbarung von Union und SPD im Koalitionsvertrag, einen Kostendeckel für Basiskontoentgelte zu prüfen, sollte zügig aufgegriffen werden.“

Hintergrund

Seit 2016 gibt es in der EU das Basiskonto, das allen Bürger:innen den Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen ermöglichen soll. Zuvor war es Kreditinstituten möglich, die Eröffnung eines Kontos ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Das Basiskonto soll die Teilhabe am modernen Zahlungsverkehr und damit an einem grundlegenden Teil des gesellschaftlichen Lebens sicherstellen. Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags haben grundsätzlich alle Verbraucher:innen, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten – und noch kein Zahlungskonto in Deutschland haben. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende.

Methode

Der vzbv wandte sich mit Hilfe der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) mit einer qualitativen Befragung an Schuldnerberatungen. Basis: 21 Antworten mit Schilderungen der Berater:innen zur Situation vulnerabler Verbraucher:innen. Erhebungszeitraum: 29. November 2024 bis 10. Januar 2025.

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