
Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv
Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:
„Mehr als 100.000 Menschen wollen die einseitige Preiserhöhung um fünf Euro pro Monat bei Vodafone-Internetanschlüssen nicht hinnehmen. Wer sich ebenfalls der Sammelklage der Verbraucherzentrale anschließen möchte, kann sich weiterhin kostenlos in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.
Die hohe Beteiligung zeigt, wie wichtig das Instrument der Sammelklage ist. Wegen einer Preissteigerung von fünf Euro im Monat würden viele Menschen sicherlich nicht selbst vor Gericht ziehen. Umso wichtiger, dass sie mit der Vodafone-Sammelklage unzulässig verlangte Geldbeträge zurückbekommen, wenn die Klage der Verbraucherzentrale erfolgreich ist.“
Weitere Informationen:
Anmeldestand: 100.115 Anmeldungen, Quelle: Bundesamt für Justiz
Der Klage kostenlos anschließen können sich Vodafone-Kund:innen, die im Jahr 2023 eine Preiserhöhung von fünf Euro pro Monat im laufenden Vertrag bekommen haben. Die Verträge können mit der Vodafone GmbH, der Vodafone West GmbH oder der Vodafone Deutschland GmbH bestehen. Die Verträge können ursprünglich auch mit Vorgänger-Unternehmen geschlossen worden sein, wie zum Beispiel mit Kabel Deutschland oder Unitymedia. Mobilfunk-Verträge mit Vodafone sind nicht Teil der Klage.
Vodafone-Kund:innen machen bei der Sammelklage des vzbv mit, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie das funktioniert, erfahren sie mit dem Klage-Check unter www.sammelklagen.de/vodafone. Das Tool prüft zunächst mit wenigen Fragen, ob die Klage zum individuellen Fall passt. Anschließend erhalten Verbraucher:innen dort konkrete Hinweise für den Eintrag ins Klageregister.
Die mündliche Verhandlung findet am 3. Dezember 2025 am Oberlandesgericht Hamm statt. (Aktenzeichen: I-12 VKl 1/23). Sollte dies der einzige Termin zur mündlichen Verhandlung bleiben, haben Verbraucher:innen bis einschließlich 24. Dezember 2025 Zeit, bei der Vodafone-Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands mitzumachen. Danach würde das Klageregister schließen.