Kaum ein Konsument hat die finanziellen Mittel oder die Zeit, um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung zu führen. Deshalb bleiben Verbraucherrechte oftmals ohne durchschlagenden Erfolg – es bedarf erst eines Klägers, der geltenden Bestimmungen vor Gericht zur Durchsetzung verhilft. Diese Aufgabe übernimmt der vzbv als eine der klagebefugten Institutionen in Deutschland. Auch wenn sich der einzelne Verbraucher kaum wehren kann – 80 Millionen Verbraucher können es.
Urteil des LG München I vom 28.10.2004 (7 O 16580/04) – einstweilige Verfügung vom 02.09.2004 bestätigt – rechtskräftig
Es ist unzulässig, Verbraucher nach Kündigung eines Mobilfunkvertrages zu Werbezwecken ohne vorheriges Einverständnis anzurufen bzw. anrufen zu lassen.
Urteil des BGH vom 21.10.2004 (III ZR 180/03)
Im Zusammenhang mit einem Fernabsatzgeschäft ist auf das Bestehen eines Widerrufsrechts hinzuweisen und/oder eine Widerrufsbelehrung zu erteilen.
BGH 21.10.2004, III ZR 380/03
BGH-Grundsatzurteil i.S. Mobilcom - "Postident 2-Verfahren" ohne Widerrufsbelehrung
Auch bei einem Vertragsschluss unter Einsatz eines Boten kann ein zum Widerruf berechtigender Fernabsatzvertrag vorliegen.