Bietet ein Online-Händler gebrauchte Smartphones an, muss er eindeutig darauf hinweisen, dass die Geräte nicht neu sind. Der Zusatz „Refurbished Certificate“ in der Produktinformation reicht nicht aus. Das hat das Landgericht München nach einer Klage des vzbv gegen den Internetkonzern Amazon...
Der Bundesgerichtshof hat nach einer Klage des vzbv gegen Amazon den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet. Der EuGH soll klären, in welchem Umfang Online-Anbieter laut europäischer Verbraucherrechte-Richtlinie verpflichtet sind, Kunden auf Ihrer Internetseite über Möglichkeiten der...