Statt Verbraucherinteressen zu schützen, stärkt der Rat der Europäischen Union in seiner Position zum Data Act die Hersteller von vernetzen Geräten. Die Trilog-Verhandlungen müssen endlich die Verbraucherrechte in den Fokus rücken. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
Verbraucher:innen brauchen endlich die Hoheit über Daten, die von ihren vernetzten smarten Geräten, wie Waschmaschinen, Saugrobotern oder Fahrzeugen erzeugt werden. Die Position des Rates der Europäischen Union zum Data Act ist enttäuschend. Statt die Rechte der Nutzer zu stärken, wird die Position der Hersteller gestärkt, ein Unding!
In den kommenden Verhandlungen müssen sich EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament wieder auf das Ziel des Data Act besinnen: Nutzer:innen müssen bestimmen können, wer ihre Daten von vernetzten Geräten bekommt und wie diese Daten verwendet werden. Der Data Act darf ausschließlich Geschäftsmodelle ermöglichen, die verbraucherfreundlich sind, wie etwa verbesserte Reparaturdienstleistungen. Das bisherige Verbraucher- und Datenschutzniveau darf nicht in Frage gestellt werden.
Der Rat der Europäischen Union hat am 24. März als letzte Instanz auf europäischer Ebene seine Position zum Data Act verabschiedet. Damit können die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament beginnen. Mit dem Europäischen Data Act soll für die gesamte EU geregelt werden, wie Daten besser und rechtssicher genutzt werden können. Die Verordnung ist Teil der Europäischen Datenstrategie, mit der in Europa ein regulierter Markt für Daten geschaffen werden soll.