Kaum ein Konsument hat die finanziellen Mittel oder die Zeit, um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung zu führen. Deshalb bleiben Verbraucherrechte oftmals ohne durchschlagenden Erfolg – es bedarf erst eines Klägers, der geltenden Bestimmungen vor Gericht zur Durchsetzung verhilft. Diese Aufgabe übernimmt der vzbv als eine der klagebefugten Institutionen in Deutschland. Auch wenn sich der einzelne Verbraucher kaum wehren kann – 80 Millionen Verbraucher können es.
Buchungsportale müssen die Kriterien offenlegen, nach denen sie Treffer bei der Hotelsuche sortieren. Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage des vzbv gegen den Reisevermittler Opodo Ltd. entschieden. Der Betreiber erstelle unter anderem eine Rangliste nach der Rubrik „Unsere Top-Tipps...
Ein Reisevermittler darf für die Zahlung per Sofortüberweisung oder Giropay ebenso wenig ein Entgelt verlangen wie für die Zahlung per Kreditkarte. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die in London ansässige Opodo Ltd. entschieden.
Der Bundesgerichtshof verbietet Voreinstellungen auf Webseiten, die die freie Entscheidung gegen eine Reiseversicherung erschweren und Zusatzkosten verschleiern. Der vzbv hatte gegen das Reiseportal opodo.de geklagt und bis zur letzten Instanz gewonnen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt eine Klage vor dem Landgericht Berlin gegen den Reisevermittler Opodo Limited. Das Unternehmen darf kein Entgelt für die Zahlung per Kreditkarte oder Sofortüberweisung verlangen, wenn eine kostenlose Zahlung nur mit dem in Deutschland weitgehend...