Kaum ein Konsument hat die finanziellen Mittel oder die Zeit, um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung zu führen. Deshalb bleiben Verbraucherrechte oftmals ohne durchschlagenden Erfolg – es bedarf erst eines Klägers, der geltenden Bestimmungen vor Gericht zur Durchsetzung verhilft. Diese Aufgabe übernimmt der vzbv als eine der klagebefugten Institutionen in Deutschland. Auch wenn sich der einzelne Verbraucher kaum wehren kann – 80 Millionen Verbraucher können es.
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Beschluss des BGH vom 19.12.2012 (VII ZB 50/11)
Bei einer Lohnpfändung ist der Anspruch auf Erteilung der Lohnabrechnung ein unselbständiger Nebenanspruch, der im Allgemeinen mitgepfändet wird.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 18.12.2012 (12 U 105/12)
Eine Krankenkasse kann für die unrichtigen Leistungszusagen ihres Mitarbeiters haften.
Lästige Werbeanrufe sind gängige Praxis. Die Verbraucherzentralen belegen in einem heute vorgestellten Bericht immer aggressivere und perfidere Methoden. Verbraucher müssen besser vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden....
Urteil des BGH vom 13.12.2012 (III ZR 298/11)
Die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Beratungsfehler eines Anlageberaters ergibt sich nicht bereits daraus, dass der Ehegatte des Anlegers den Prospekt genau durchgelesen hat.
Urteil des BGH vom 06.12.2012 (III ZR 307/11)
Eine 100-prozentige Sparkassentochter ist hinsichtlich der Verpflichtung, Kunden ungefragt über Rückvergütungen aufzuklären, wie ein freier Anlageberater zu behandeln.
Verbraucher erwarten es, und der vzbv tut es: Mit zahlreichen Verfahren setzt er Verbraucherinteressen auch direkt mit rechtlichen Schritten durch. Mehr als 1.000 Verfahren führen die Juristinnen und Juristen des vzbv und der Verbraucherzentralen zu diesem Zweck – pro Jahr.
Beschlüsse des BGH vom 12.09.2012 und 27.11.2012 (IV ZR 64/11)
Der Abzug einer vereinbarten Stornogebühr aufgrund einer unwirksamen Bedingungsklausel ist bei Beitragsfreistellung unzulässig.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.11.2012 (17 U 236/11)
Wird ein Anleger über versteckte Innenprovisionen durch fehlerhafte Vertriebsunterlagen arglistig getäuscht, kann die finanzierende Bausparkasse aufgrund eines Wissensvorsprungs haften.
LG Mönchengladbach vom 26.11.2012 (8 O 62/12) – nicht rechtskräftig
Die Santander Consumer Bank darf das kostenlose Girokonto „Giro4free" nicht ohne Zustimmung des Kunden in das Konto „GiroStar" umwandeln, das nach zwölf Monaten kostenpflichtig wird. Entsprechende Schreiben der Bank an...