Mobilität ist ein wichtiger Baustein für Energieeffizienz und Klimaschutz. Gute und verlässliche öffentliche Verkehrsangebote und der Umstieg auf CO2-freie nachhaltige Energiequellen im Autoverkehr sind entscheidend. Durch die Digitalisierung entstehen neue Chancen, Mobilität mit weniger Aufwand an Energie, Material und Kosten zu organisieren. Die Risiken für den Datenschutz, die aus dem zunehmenden Einsatz von digitalen Technologien folgen, müssen begrenzt werden.
Laut einem vorläufigen Untersuchungsergebnis der EU-Wettbewerbshüter sollen die Autokonzerne BMW, Daimler und VW illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen haben. Hierzu ein Statement von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Der vzbv wird in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einreichen. Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen mit der Software-Manipulation Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat und betroffenen Käufern...
Bei der anstehenden Entscheidung der Europäischen Union über neue CO2-Grenzwerte für Pkw fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Bundesregierung auf, sich für strenge Grenzwerte einzusetzen. Davon profitierten Klima, Verbraucherinnen und Verbraucher - und auch die...
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung empfehlen Regierungsberater eine Förderung der Diesel-Nachrüstung mit öffentlichen Geldern. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, fordert, dass das Verursacherprinzip eingehalten wird.
Der vzbv fordert die Teilnehmer des heutigen Kommunalgipfels auf, neben langfristigen Strategien auch kurzfristige Lösungen für Dieselfahrer zu erarbeiten. Zudem müsse transparent gemacht werden, wie die versprochenen 500 Millionen Euro verwendet werden.
Zum Dieselgipfel der Bundesregierung am Mittwoch, 2. August 2017, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) politische Konsequenzen aus möglichen Kartellabsprachen gefordert. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher müssen entschädigt werden.
Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum Abschlussbericht des Abgas-Untersuchungsausschusses
Urteil des LG Hildesheim vom 17.01.2017 (3 O 139/16)
Das Inverkehrbringen von Motoren mit manipulativer Software zur Vermeidung von hohen Abgaswerten in Testverfahren ist sittenwidrig und begründet Anspruch auf Schadensersatz.
Das Bundesverkehrsministerium hat einen Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, die künftig die technische Untersuchung von Kraftfahrzeugen regeln soll. Der vzbv sieht Ergänzungsbedarf bei dieser TÜV-Verordnung: Vor allem die Datensicherheit und das Abgasverhalten von Autos müssen wirksamer...