Kaum ein Konsument hat die finanziellen Mittel oder die Zeit, um einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit wegen einer mangelhaften Ware oder Dienstleistung zu führen. Deshalb bleiben Verbraucherrechte oftmals ohne durchschlagenden Erfolg – es bedarf erst eines Klägers, der geltenden Bestimmungen vor Gericht zur Durchsetzung verhilft. Diese Aufgabe übernimmt der vzbv als eine der klagebefugten Institutionen in Deutschland. Auch wenn sich der einzelne Verbraucher kaum wehren kann – 80 Millionen Verbraucher können es.
Der vzbv hat im Innenausschuss des Deutschen Bundestags zur Anpassung des deutschen Datenschutzrechts Stellung genommen. Diskutiert wurden dabei auch Vorschläge, wonach es Wettbewerbs- und Verbraucherverbänden nicht mehr möglich wäre, Datenschutz-Verstöße nach dem Gesetz gegen Unlauteren...
BGH vom 3. April 2014 (Az. I ZR 96/13)
Ein Elektronikmarkt darf Kindern und Jugendlichen Preisnachlässe für jede Eins auf dem Zeugnis versprechen, wenn sich der Rabatt nicht auf konkrete Produkte, sondern auf das gesamte Warensortiment bezieht. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden...
LG Frankfurt/Main vom 6.06.2013 (2-24 O 246/12) - nicht rechtskräftig
Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem Elektronikkonzern Samsung insgesamt zwölf Klauseln in den Geschäftsbedingungen für seinen App-Store untersagt. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale...
LG Bielefeld vom 5.06.2012 (15 O 49/12), nicht rechtskräftig
Auch ein Anbieter von Online-Kursen zur Vorbereitung auf einen Sportbootführerschein muss seinen Kunden ein 14tägiges Widerrufsrecht einräumen und sie darüber informieren.